Die Gehälter in Leverkusen
Leverkusen liegt am Rhein und ist ein wichtiges Wirtschaftszentrum, aber auch ein bedeutender Forschungsstandort im Westen von Deutschland. Vor allem die Pharmaindustrie hat einen großen Einfluss auf die wirtschaftliche Ausrichtung der Stadt. Aber auch die Chemieindustrie ist hier beheimatet. Überdies hinaus ist Leverkusen auch ein Zentrum der Fahrzeugindustrie und der Silikonherstellung. Leverkusen verfügt über mehrere Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Die Medienlandschaft ist durch Zeitungen und Radiosender geprägt. Die Stadt hat Theater und Museen und bietet über das ganze Jahr hinweg zahlreiche Veranstaltungen. Leverkusen ist an die Autobahn angeschlossen, hat einen Bahnhof und verfügt über ein leistungsfähiges Busliniensystem, welches den Nahverkehrsbedarf abdeckt.
Das Durchschnittsgehalt für Master of Business Administration (MBA) in Leverkusen beträgt 2.818,38 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.358,97 | € 3.277,78 | € 2.818,38 |
Netto | € 1.531,55 | € 2.336,82 | € 1.934,19 |
Der Beruf als Master of Business Administration, der oft auch mit den Buchstaben MBA abgekürzt wird, ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Lange Zeit war dieser Abschluss in Deutschland nahezu gar nicht anerkannt.
Bei diesem Studium handelt es sich um ein erweitertes Managerstudium. Dies ist auch der Grund, warum das Studium höchstens zwei Jahre andauert. Nachdem bereits ein herkömmliches Managerstudium abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit, sich auf verschiedene Weise bzw. in verschiedene Richtungen hin weiterzubilden. Den Master of Business Administration kann man beispielsweise in den Richtungen Logistik, Personalmanagement oder Finanzwesen erlangen. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Varianten. Auch ist es so, dass es verschiedene Studienmöglichkeiten gibt, beispielsweise das Studium an einer .
Die Gehäter Master of Business Administration (MBA) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden