Die Gehälter in Markt Schwaben
Die Marktgemeinde Markt Schwaben liegt im nördlichen Teil des oberbayerischen Landkreises Ebersberg. Die Gemeinde befindet sich im schönen Alpenvorland, etwa 25 Kilometer östlich von der Landeshauptstadt München entfernt. Nur 26 Kilometer trennen Markt Schwaben vom Münchner Flughafen. Hervorragende Zugverbindungen, sowie Busse und der Anschluss an ein S-Bahnnetzsorgen sorgen für geregelten Personenverkehr ohne Auto. Die Marktgemeinde ist über die Bundesautobahn A94 und ein gut ausgebautes Straßennetz aber auch für den Kraftverkehr bestens ausgerüstet. Im Nordwesten des Marktes ist ein großes Gewerbegebiet angesiedelt, in dem sich einige Firmen aus verschiedenen Branchen angesiedelt haben. Weitere Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten bietet die Pendelgelegenheit in das 20 Minuten entfernte München.
Das Durchschnittsgehalt für Master of Business Administration (MBA) in Markt Schwaben beträgt 5.416,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.416,67 | € 5.416,67 | € 5.416,67 |
Netto | € 3.122,87 | € 3.726,59 | € 3.424,73 |
Der Beruf als Master of Business Administration, der oft auch mit den Buchstaben MBA abgekürzt wird, ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Lange Zeit war dieser Abschluss in Deutschland nahezu gar nicht anerkannt.
Bei diesem Studium handelt es sich um ein erweitertes Managerstudium. Dies ist auch der Grund, warum das Studium höchstens zwei Jahre andauert. Nachdem bereits ein herkömmliches Managerstudium abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit, sich auf verschiedene Weise bzw. in verschiedene Richtungen hin weiterzubilden. Den Master of Business Administration kann man beispielsweise in den Richtungen Logistik, Personalmanagement oder Finanzwesen erlangen. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Varianten. Auch ist es so, dass es verschiedene Studienmöglichkeiten gibt, beispielsweise das Studium an einer .
Die Gehäter Master of Business Administration (MBA) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden