Die Gehälter in Siegen
Siegen liegt im Bundesland Nordrhein Westfalen. Die Stadt ist bekannt für seine zahlreichen Museen, die viele unterschiedliche Ausstellungsthemen anbieten. Überdies hinaus finden sich Schlösser und andere historische Bauwerke in der Stadt. In Siegen befinden sich viele zentrale Verwaltungsstellen. Die Wirtschaft ist durch Dienstleistungsbetriebe wie auch metallverarbeitende Unternehmen geprägt. Die Stadt bietet für die Region auch zahlreiche Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten. In Siegen befinden sich Fernseh- und Radiostationen, sowie Zeitungsverlage. Innerhalb der Stadt verbinden verschiedene Buslinien flächendeckend die wichtigen Punkte der Stadt. Die Stadt ist an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. Siegen verfügt über einen Flughafen, der jedoch nicht für Linienflüge genutzt wird.
Das Durchschnittsgehalt für Master of Business Administration (MBA) in Siegen beträgt 2.589,29 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.083,33 | € 3.095,24 | € 2.589,29 |
Netto | € 1.380,74 | € 1.964,28 | € 1.672,51 |
Der Beruf als Master of Business Administration, der oft auch mit den Buchstaben MBA abgekürzt wird, ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Lange Zeit war dieser Abschluss in Deutschland nahezu gar nicht anerkannt.
Bei diesem Studium handelt es sich um ein erweitertes Managerstudium. Dies ist auch der Grund, warum das Studium höchstens zwei Jahre andauert. Nachdem bereits ein herkömmliches Managerstudium abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit, sich auf verschiedene Weise bzw. in verschiedene Richtungen hin weiterzubilden. Den Master of Business Administration kann man beispielsweise in den Richtungen Logistik, Personalmanagement oder Finanzwesen erlangen. Es gibt jedoch zahlreiche weitere Varianten. Auch ist es so, dass es verschiedene Studienmöglichkeiten gibt, beispielsweise das Studium an einer .
Die Gehäter Master of Business Administration (MBA) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden