Die Gehälter in Bad Aibling
Eines der bedeutendsten Moorheilbäder in Deutschland ist das im oberbayerischen Alpenvorland gelegene Bad Aibling im Landkreis Rosenheim. Die Stadt liegt etwa 50 km südöstlich von München mit Anschluss an die Autobahn A 8 München - Salzburg und besitzt einen Bahnhof an der Bahnstrecke Holzkirchen - Rosenheim. Bad Aibling verfügt über sämtliche weiterführende Schulen und eine Wirtschaftsschule. Die Wirtschaft ist ständig im Wachstum begriffen, hier haben sich Unternehmen aus den Bereichen Elektroindustrie, Textilproduktion und der Pharmaindustrie angesiedelt. Den wohl größten Bekanntheitsgrad hat die Stadt als Kurort. Es gibt neben den Rehabilitationseinrichtungen mehrere Rheumakliniken und eine Neurologische Klinik mit einer Spezialabteilung für Schlaganfallpatienten, einer so genannten Stroke Unit.
Das Durchschnittsgehalt für Kontokorrentbuchhalter in Bad Aibling beträgt 2.052,63 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.052,63 | € 2.052,63 | € 2.052,63 |
Netto | € 1.266,47 | € 1.266,47 | € 1.266,47 |
Kontokorrentbuchhalter/-innen sind zuständig für die Führung, die Organisation und die Überwachung von Konten. Von ihnen werden Abrechnungen der Konten erstellt, außerdem fällt die Erstellung von Bilanzen, wie zum Beispiel eines Quartalsabschlusses in ihr Ressort.
Beschäftigt werden Kontokorrentbuchhalter/innen in verschiedensten Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen. In Handelsunternehmen, Industriebetrieben, Handwerksbetrieben ab einer gewissen Größe sowie bei Dienstleistungsunternehmen, Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen werden Stellen für Kontokorrentbuchhalter/innen angeboten. Nach einer Ausbildung zum Buchhalter oder einer kaufmännischen Ausbildung, zum Beispiel als Bankkaufmann oder Bankkauffrau, kann man sich zum/zur Kontokorrentbuchhalter/-innen aus- oder weiterbilden lassen. Ein Studium im Fach Rechnungswesen bietet ebenfalls Zugang zu diesem Beruf. Zeigt man Interesse .
Die Gehäter Kontokorrentbuchhalter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden