Die Gehälter in Düsseldorf
Düsseldorf liegt im Zentrum des Rhein - Ruhrgebietes und ist in vielen Bereichen ein führender Standort in Deutschland. Die Modebranche hat hier ihren Hauptsitz in Deutschland. Auch viele Unternehmen, die in der Werbung tätig sind, sind hier ansässig. Auf dem Messegelände Düsseldorf werden alljährlich internationale Messen veranstaltet. Als Finanzzentrum und Börseplatz haben auch viele Finanzdienstleistungsunternehmen hier ihren Sitz. Auch Unternehmen der Fahrzeug-, Maschinen- und Telekommunikationsindustrie sind in der Stadt tätig, sowie einige Medienunternehmen. Der Flughafen der Stadt gehört zu den Größten in Deutschland, doch auch über den Hafen am Rhein werden Personen und Güter transportiert. Auch an das Bahn- und Autobahnnetz ist Düsseldorf gut angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Kontokorrentbuchhalter in Düsseldorf beträgt 2.662,84 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.534,00 | € 3.791,67 | € 2.662,84 |
Netto | € 1.092,88 | € 2.381,20 | € 1.737,04 |
Kontokorrentbuchhalter/-innen sind zuständig für die Führung, die Organisation und die Überwachung von Konten. Von ihnen werden Abrechnungen der Konten erstellt, außerdem fällt die Erstellung von Bilanzen, wie zum Beispiel eines Quartalsabschlusses in ihr Ressort.
Beschäftigt werden Kontokorrentbuchhalter/innen in verschiedensten Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen. In Handelsunternehmen, Industriebetrieben, Handwerksbetrieben ab einer gewissen Größe sowie bei Dienstleistungsunternehmen, Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen werden Stellen für Kontokorrentbuchhalter/innen angeboten. Nach einer Ausbildung zum Buchhalter oder einer kaufmännischen Ausbildung, zum Beispiel als Bankkaufmann oder Bankkauffrau, kann man sich zum/zur Kontokorrentbuchhalter/-innen aus- oder weiterbilden lassen. Ein Studium im Fach Rechnungswesen bietet ebenfalls Zugang zu diesem Beruf. Zeigt man Interesse .
Die Gehäter Kontokorrentbuchhalter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden