Die Gehälter in Karlsruhe (Baden)
Die ehemalige Residenzstadt Karlsruhe ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Mehrere große Handelsbetriebe haben hier ihren Sitz. Auch der Finanzsektor, die Pharmaindustrie und die Energiewirtschaft bilden eine wichtige Stütze der Wirtschaft von Karlsruhe. Bedeutend ist auch der Binnenhafen, über den große Mengen an Gütern umgeschlagen werden. Die Medienlandschaft ist relativ breit aufgestellt und setzt sich sowohl aus Zeitungen, Radiosendern und Fernsehsendern zusammen. Auch mehrere Forschungseinrichtungen befinden sich in der Stadt. Das Kulturangebot ist auch wie das Nahverkehrssystem sehr gut ausgebaut. Karlsruhe verfügt selbst über keinen eigenen Flughafen, befindet sich jedoch in der Nähe von drei internationalen Flughäfen über die internationale Destinationen erreicht werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Kontokorrentbuchhalter in Karlsruhe (Baden) beträgt 2.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 2.600,00 | € 2.300,00 |
Netto | € 1.369,75 | € 1.613,77 | € 1.491,76 |
Kontokorrentbuchhalter/-innen sind zuständig für die Führung, die Organisation und die Überwachung von Konten. Von ihnen werden Abrechnungen der Konten erstellt, außerdem fällt die Erstellung von Bilanzen, wie zum Beispiel eines Quartalsabschlusses in ihr Ressort.
Beschäftigt werden Kontokorrentbuchhalter/innen in verschiedensten Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen. In Handelsunternehmen, Industriebetrieben, Handwerksbetrieben ab einer gewissen Größe sowie bei Dienstleistungsunternehmen, Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen werden Stellen für Kontokorrentbuchhalter/innen angeboten. Nach einer Ausbildung zum Buchhalter oder einer kaufmännischen Ausbildung, zum Beispiel als Bankkaufmann oder Bankkauffrau, kann man sich zum/zur Kontokorrentbuchhalter/-innen aus- oder weiterbilden lassen. Ein Studium im Fach Rechnungswesen bietet ebenfalls Zugang zu diesem Beruf. Zeigt man Interesse .
Die Gehäter Kontokorrentbuchhalter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden