Die Gehälter in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main war schon immer ein wirtschaftliches Zentrum in Deutschland. Heutzutage ist Frankfurt vor allem ein wichtiges und international bedeutendes Finanzzentrum und Börsenplatz. Aber auch viele andere nationale und internationale Unternehmen des Handels und des Dienstleistungssektors setzen auf die gute Infrastruktur in Frankfurt am Main und sind deshalb auch hier vertreten. Das Messezentrum Frankfurt ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor und zieht regelmäßig zahlreiche Aussteller und Besucher aus dem In- und Ausland an. Auch der IT-Sektor ist in Frankfurt stark vertreten. Der Flughafen gehört zu den größten der Welt und sorgt neben Bahn, Rheinschifffahrt und Autobahn für die nationale und internationale Verkehrsanbindung.
Das Durchschnittsgehalt für Kontokorrentbuchhalter in Frankfurt am Main beträgt 3.100,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.500,00 | € 3.700,00 | € 3.100,00 |
Netto | € 1.798,24 | € 2.501,10 | € 2.149,67 |
Kontokorrentbuchhalter/-innen sind zuständig für die Führung, die Organisation und die Überwachung von Konten. Von ihnen werden Abrechnungen der Konten erstellt, außerdem fällt die Erstellung von Bilanzen, wie zum Beispiel eines Quartalsabschlusses in ihr Ressort.
Beschäftigt werden Kontokorrentbuchhalter/innen in verschiedensten Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen. In Handelsunternehmen, Industriebetrieben, Handwerksbetrieben ab einer gewissen Größe sowie bei Dienstleistungsunternehmen, Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen werden Stellen für Kontokorrentbuchhalter/innen angeboten. Nach einer Ausbildung zum Buchhalter oder einer kaufmännischen Ausbildung, zum Beispiel als Bankkaufmann oder Bankkauffrau, kann man sich zum/zur Kontokorrentbuchhalter/-innen aus- oder weiterbilden lassen. Ein Studium im Fach Rechnungswesen bietet ebenfalls Zugang zu diesem Beruf. Zeigt man Interesse .
Die Gehäter Kontokorrentbuchhalter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden