Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Kontokorrentbuchhalter in Hamburg beträgt 3.000,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.500,00 | € 4.500,00 | € 3.000,00 |
Netto | € 1.077,88 | € 2.944,40 | € 2.011,14 |
Kontokorrentbuchhalter/-innen sind zuständig für die Führung, die Organisation und die Überwachung von Konten. Von ihnen werden Abrechnungen der Konten erstellt, außerdem fällt die Erstellung von Bilanzen, wie zum Beispiel eines Quartalsabschlusses in ihr Ressort.
Beschäftigt werden Kontokorrentbuchhalter/innen in verschiedensten Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen. In Handelsunternehmen, Industriebetrieben, Handwerksbetrieben ab einer gewissen Größe sowie bei Dienstleistungsunternehmen, Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen werden Stellen für Kontokorrentbuchhalter/innen angeboten. Nach einer Ausbildung zum Buchhalter oder einer kaufmännischen Ausbildung, zum Beispiel als Bankkaufmann oder Bankkauffrau, kann man sich zum/zur Kontokorrentbuchhalter/-innen aus- oder weiterbilden lassen. Ein Studium im Fach Rechnungswesen bietet ebenfalls Zugang zu diesem Beruf. Zeigt man Interesse .
Die Gehäter Kontokorrentbuchhalter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden