Die Gehälter in Mellrichstadt
Mellrichstadt, gelegen in dem Bundesland Bayern, gehört zu dem Landkreis Rhön-Grabfeld. Der Ort befindet sich nur wenige Kilometer entfernt von der Auffahrt auf die A71. In erster Linie setzt sich die Wirtschaft noch heute aus den verschiedensten kleinen Fachgeschäften zusammen. Aber auch Betriebe des Handwerks findet man in Mellrichstadt. Schon seit einigen Jahren spielen neben der typischen lokalen Wirtschaft vor allem auch die Land- und die Forstwirtschaft eine bedeutende Rolle und so handelt es sich hierbei auch um einen der wohl wichtigsten Bereiche. Ein Großteil der Einheimischen arbeitet in den Industrieunternehmen der Region, sodass die Zahl der Arbeitslosen im Verhältnis recht gering ist.
Das Durchschnittsgehalt für Kindergartenleiter in Mellrichstadt beträgt 2.214,49 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.080,26 | € 2.348,72 | € 2.214,49 |
Netto | € 1.389,01 | € 1.529,24 | € 1.459,13 |
Der Kindergartenleiter bzw. die Kindergartenleiterin ist zuständig für die Überwachung des Tagessablaufs in Kindertagesstätten wie Kindergärten, Krippen, Horts, aber auch Kinder - und Erziehungsheimen.
In gezielter Zusammenarbeit mit den Eltern, werden Veranstaltungen geplant oder Spendenaufrufe organisiert, die dazu dienen, die Kindergärten mit neuen Spielsachen auszustatten. Um ihre Mitarbeiter zu motivieren, zu führen und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, sollten Kindergartenleiter auch über Führungsqualitäten verfügen. Sie sind gleichzeitig Erzieher/Erzieherin und auch Sozialpädagogen und helfen Eltern dabei, ihre Kinder zu erziehen und zu betreuen. Hierzu gehört ebenso eine kindgerechte Einweisung in alltägliche Dinge, wie z. B. Körperpflege oder die Zubereitung von Speisen und Grundlagenwissen einer gesunden Ernährung. Um diesen Beruf ausüben zu können, sollten Sie pädagogische Fähigkeiten besitzen, eine musische Begabung .
Die Gehäter Kindergartenleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden