Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Kindergartenleiter in Hamburg beträgt 2.882,10 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.653,08 | € 3.111,11 | € 2.882,10 |
Netto | € 1.739,42 | € 2.220,81 | € 1.980,12 |
Der Kindergartenleiter bzw. die Kindergartenleiterin ist zuständig für die Überwachung des Tagessablaufs in Kindertagesstätten wie Kindergärten, Krippen, Horts, aber auch Kinder - und Erziehungsheimen.
In gezielter Zusammenarbeit mit den Eltern, werden Veranstaltungen geplant oder Spendenaufrufe organisiert, die dazu dienen, die Kindergärten mit neuen Spielsachen auszustatten. Um ihre Mitarbeiter zu motivieren, zu führen und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, sollten Kindergartenleiter auch über Führungsqualitäten verfügen. Sie sind gleichzeitig Erzieher/Erzieherin und auch Sozialpädagogen und helfen Eltern dabei, ihre Kinder zu erziehen und zu betreuen. Hierzu gehört ebenso eine kindgerechte Einweisung in alltägliche Dinge, wie z. B. Körperpflege oder die Zubereitung von Speisen und Grundlagenwissen einer gesunden Ernährung. Um diesen Beruf ausüben zu können, sollten Sie pädagogische Fähigkeiten besitzen, eine musische Begabung .
Die Gehäter Kindergartenleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden