Die Gehälter in Ismaning
Die Gemeinde Ismaning liegt im Norden der bayerischen Landeshauptstadt München. Hier hat sich ein Medienstandort entwickelt - so sind hier beispielsweise ein großer Fernsehsender, ein bekanntes Privatradio und andere Medienunternehmen angesiedelt. Auch in anderen Unternehmen verschiedener Branchen kann man Arbeit oder eine Ausbildungsstelle finden. Ismaning ist ausgezeichnet mit der Landeshauptstadt und deren Umland verbunden. Dafür sorgen neben der Autobahn A99 und den Bundesstraßen B388 und B471 die S-Bahn, Busse und auch ein Schienenanschluss der Bahn. Die Nähe des Flughafens macht die Verkehrslage optimal. Die ausgezeichnete Verbindung zur Studentenstadt ist ebenfalls erwähnenswert. Das Bildungssystem vor Ort und die dazugehörigen Möglichkeiten in München sind vorbildlich.
Das Durchschnittsgehalt für Kindergartenleiter in Ismaning beträgt 2.436,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.436,00 | € 2.436,00 | € 2.436,00 |
Netto | € 1.515,02 | € 1.515,02 | € 1.515,02 |
Der Kindergartenleiter bzw. die Kindergartenleiterin ist zuständig für die Überwachung des Tagessablaufs in Kindertagesstätten wie Kindergärten, Krippen, Horts, aber auch Kinder - und Erziehungsheimen.
In gezielter Zusammenarbeit mit den Eltern, werden Veranstaltungen geplant oder Spendenaufrufe organisiert, die dazu dienen, die Kindergärten mit neuen Spielsachen auszustatten. Um ihre Mitarbeiter zu motivieren, zu führen und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, sollten Kindergartenleiter auch über Führungsqualitäten verfügen. Sie sind gleichzeitig Erzieher/Erzieherin und auch Sozialpädagogen und helfen Eltern dabei, ihre Kinder zu erziehen und zu betreuen. Hierzu gehört ebenso eine kindgerechte Einweisung in alltägliche Dinge, wie z. B. Körperpflege oder die Zubereitung von Speisen und Grundlagenwissen einer gesunden Ernährung. Um diesen Beruf ausüben zu können, sollten Sie pädagogische Fähigkeiten besitzen, eine musische Begabung .
Die Gehäter Kindergartenleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden