Die Gehälter in Leer (Ostfriesland)
Die Stadt Leer (Ostfriesland) liegt im Bundesland Niedersachsen. Zugleich befindet sich in dieser Stadt die Kreisverwaltung. Kulturell ist Leer sehr vielseitig. Neben einem Theater und verschiedenen Museen gibt es hier vor allem auch etwas für die Jugend. Das Jugendzentrum Leer ist bei Jugendlichen sehr angesagt, da sie hier zahlreiche Freizeitangebote erhalten und diese effektiv nutzen können. Die Infrastruktur ist sehr gut. Neben dem Bus- und Bahnverkehr, gelangt man auch mit dem Auto oder dem Fahrrad sehr schnell überall hin. Die Stadt verfügt über einen kleinen Flugplatz - den Flugplatz Leer-Papenburg. Leer ist vor allem für seine Reedereien sehr bekannt, und zwar in der ganzen Welt.
Das Durchschnittsgehalt für Kindergartenleiter in Leer (Ostfriesland) beträgt 2.736,84 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.736,84 | € 2.736,84 | € 2.736,84 |
Netto | € 1.752,23 | € 1.777,81 | € 1.765,02 |
Der Kindergartenleiter bzw. die Kindergartenleiterin ist zuständig für die Überwachung des Tagessablaufs in Kindertagesstätten wie Kindergärten, Krippen, Horts, aber auch Kinder - und Erziehungsheimen.
In gezielter Zusammenarbeit mit den Eltern, werden Veranstaltungen geplant oder Spendenaufrufe organisiert, die dazu dienen, die Kindergärten mit neuen Spielsachen auszustatten. Um ihre Mitarbeiter zu motivieren, zu führen und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, sollten Kindergartenleiter auch über Führungsqualitäten verfügen. Sie sind gleichzeitig Erzieher/Erzieherin und auch Sozialpädagogen und helfen Eltern dabei, ihre Kinder zu erziehen und zu betreuen. Hierzu gehört ebenso eine kindgerechte Einweisung in alltägliche Dinge, wie z. B. Körperpflege oder die Zubereitung von Speisen und Grundlagenwissen einer gesunden Ernährung. Um diesen Beruf ausüben zu können, sollten Sie pädagogische Fähigkeiten besitzen, eine musische Begabung .
Die Gehäter Kindergartenleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden