Die Gehälter in Hofheim am Taunus
Die Kreisstadt Hofheim am Taunus liegt im Bundesland Hessen. Im Gewerbegebiet Hofheim haben sich neben einem großen Möbelhaus auch andere kleine und mittelständische Betriebe angesiedelt. Auch im Maschinenbau finden sich Ausbildungs- oder Arbeitsplätze. Die beiden Bundesautobahnen A66 und A3 bieten freie Fahrt in alle Richtungen; die A66 ist mit 5 Anschlussstellen mit Hofheim verbunden. Regionale Züge und Busverbindungen steigern die Mobilität in der Stadt und dem Umland. Auch eine S-Bahn nach Frankfurt am Main bietet Möglichkeiten, zu pendeln. Neben der Stadtbücherei und der Volkshochschule findet sich ein berufliches Schulzentrum, das keine Wünsche offen lässt. Ansonsten ist für jeden Schulabschluss die zugehörige Schulart in der Stadt vertreten.
Das Durchschnittsgehalt für Kindergartenleiter in Hofheim am Taunus beträgt 3.836,63 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.558,21 | € 4.115,04 | € 3.836,63 |
Netto | € 2.206,01 | € 2.849,62 | € 2.527,82 |
Der Kindergartenleiter bzw. die Kindergartenleiterin ist zuständig für die Überwachung des Tagessablaufs in Kindertagesstätten wie Kindergärten, Krippen, Horts, aber auch Kinder - und Erziehungsheimen.
In gezielter Zusammenarbeit mit den Eltern, werden Veranstaltungen geplant oder Spendenaufrufe organisiert, die dazu dienen, die Kindergärten mit neuen Spielsachen auszustatten. Um ihre Mitarbeiter zu motivieren, zu führen und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, sollten Kindergartenleiter auch über Führungsqualitäten verfügen. Sie sind gleichzeitig Erzieher/Erzieherin und auch Sozialpädagogen und helfen Eltern dabei, ihre Kinder zu erziehen und zu betreuen. Hierzu gehört ebenso eine kindgerechte Einweisung in alltägliche Dinge, wie z. B. Körperpflege oder die Zubereitung von Speisen und Grundlagenwissen einer gesunden Ernährung. Um diesen Beruf ausüben zu können, sollten Sie pädagogische Fähigkeiten besitzen, eine musische Begabung .
Die Gehäter Kindergartenleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden