Die Gehälter in Wiesbaden
Die Kurstadt Wiesbaden ist mit zahlreichen Thermalquellen sehr stark vom Tourismus geprägt. Neben den zahlreichen Kurgästen kommen die Besucher vor allem auch wegen des reichhaltigen Kulturangebotes, das durch Museen, Veranstaltungen, und Theater geprägt ist, sowie aufgrund der vielen Sehenswürdigkeiten der Stadt. Überdies hinaus befinden sich zahlreiche Verwaltungsstellen und Institutionen in der Stadt. Außerdem ist die Medienlandschaft in der Stadt sehr stark vertreten. Die Einflüsse der Weinbauregion wirken sich auch auf die Gastronomie aus. Wiesbaden verfügt über ein dichtes Busliniennetz und ist per Autobahn und Schiene an das Fernstraßennetz angeschlossen. Auch ein Hafen ist vorhanden, der jedoch einen geringeren Stellenwert einnimmt.
Das Durchschnittsgehalt für Kindergartenleiter in Wiesbaden beträgt 3.241,45 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.491,67 | € 3.991,23 | € 3.241,45 |
Netto | € 1.147,97 | € 2.831,33 | € 1.989,65 |
Der Kindergartenleiter bzw. die Kindergartenleiterin ist zuständig für die Überwachung des Tagessablaufs in Kindertagesstätten wie Kindergärten, Krippen, Horts, aber auch Kinder - und Erziehungsheimen.
In gezielter Zusammenarbeit mit den Eltern, werden Veranstaltungen geplant oder Spendenaufrufe organisiert, die dazu dienen, die Kindergärten mit neuen Spielsachen auszustatten. Um ihre Mitarbeiter zu motivieren, zu führen und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, sollten Kindergartenleiter auch über Führungsqualitäten verfügen. Sie sind gleichzeitig Erzieher/Erzieherin und auch Sozialpädagogen und helfen Eltern dabei, ihre Kinder zu erziehen und zu betreuen. Hierzu gehört ebenso eine kindgerechte Einweisung in alltägliche Dinge, wie z. B. Körperpflege oder die Zubereitung von Speisen und Grundlagenwissen einer gesunden Ernährung. Um diesen Beruf ausüben zu können, sollten Sie pädagogische Fähigkeiten besitzen, eine musische Begabung .
Die Gehäter Kindergartenleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden