Die Gehälter in Moers
Als Teil des Ruhrgebietes musste die Stadt Moers auch einen größeren Strukturwandel vollziehen. Heute finden sich verschiedene Unternehmen der Industrie, des Handels und des Dienstleistungssektors in Moers. Die Lebensmittelindustrie ist namhaft vertreten, aber auch in der Fahrzeugindustrie und in der Elektrotechnik sind wichtige Unternehmen in Moers ansässig. Moers ist auch ein wichtiges Drehkreuz, wodurch auch logistische Unternehmen in Moers ihren Sitz haben. In der Stadt gibt es regelmäßig über das Jahr verteilt zahlreiche Veranstaltungen. In Moers befindet sich ein Bahnhof, über den zahlreiche Güter im Fernstreckenverkehr transportiert werden. Die Stadt ist an das Bahnnetz angeschlossen. Das Busnetz, aber auch die Fahrradwege sind gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Kinderbetreuer in Moers beträgt 1.511,74 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.462,50 | € 1.560,98 | € 1.511,74 |
Netto | € 1.092,23 | € 1.124,36 | € 1.108,30 |
Der/die Kinderbetreuer/in beaufsichtigt Kinder in Privathaushalten bei der Freizeitgestaltung, auf dem Spielplatz oder beim Sport. Arbeitsplätze findet der/die Kinderbetreuer/in überwiegend in Privathaushalten.
Die Tätigkeit zum/zur Kinderbetreuer/in bedarf keiner speziellen Ausbildung. Eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Kinderbetreuung kann jedoch von Vorteil sein. Der/die Kinderbetreuer/in holt die Kinder zum Beispiel vom Kindergarten oder der Kindertagesstätte ab und bereitet die Mahlzeiten vor. Die Beschäftigung der Kinder ist die Hauptaufgabe des/der Kinderbetreuer/in. Er/sie spielt, bastelt, malt oder singt mit den Kindern und erzählt ihnen Geschichten. Der/die Kinderbetreuer/in hilft den Kindern bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen. Der/die Kinderbetreuer/in sollte auf jeden Fall ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, pädagogischem Wissen und Erfahrung in der Kinderbetreuung mitbringen. Der/die .
Die Gehäter Kinderbetreuer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden