Die Gehälter in Büttelborn
Büttelborn in Nordhessen ist zwar zum großen Teil noch landwirtschaftlich geprägt. Aber Büttelborn liegt am Rhein-Main Gebiet und sowohl Darmstadt wie auch Frankfurt und Mainz sind in kurzer Zeit zu erreichen. Dieses und die gute Verkehrsanbindung macht Büttelborn für viele seiner Einwohner als Wohngebiet interessant. Sie lieben die Ruhe Büttelborns und verbringen ihren Arbeitstag in einer der angrenzenden Städte. Sonst gibt es über Büttelborn nicht so sehr viel zu berichten. Die Stadt besteht aus drei Gemeinden, die zusammengeschlossen wurden und die Infrastruktur ist durchaus in Ordnung. Wer in Büttelborn lebt, kann am Ort alles erledigen, was so täglich anfällt. Das Vereinsleben und der Zusammenhalt der Bürger wird noch Groß geschrieben und die Nachbarschaft funktioniert.
Das Durchschnittsgehalt für Kinderbetreuer in Büttelborn beträgt 1.510,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.282,00 | € 1.738,00 | € 1.510,00 |
Netto | € 955,04 | € 1.376,98 | € 1.166,01 |
Der/die Kinderbetreuer/in beaufsichtigt Kinder in Privathaushalten bei der Freizeitgestaltung, auf dem Spielplatz oder beim Sport. Arbeitsplätze findet der/die Kinderbetreuer/in überwiegend in Privathaushalten.
Die Tätigkeit zum/zur Kinderbetreuer/in bedarf keiner speziellen Ausbildung. Eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Kinderbetreuung kann jedoch von Vorteil sein. Der/die Kinderbetreuer/in holt die Kinder zum Beispiel vom Kindergarten oder der Kindertagesstätte ab und bereitet die Mahlzeiten vor. Die Beschäftigung der Kinder ist die Hauptaufgabe des/der Kinderbetreuer/in. Er/sie spielt, bastelt, malt oder singt mit den Kindern und erzählt ihnen Geschichten. Der/die Kinderbetreuer/in hilft den Kindern bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen. Der/die Kinderbetreuer/in sollte auf jeden Fall ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, pädagogischem Wissen und Erfahrung in der Kinderbetreuung mitbringen. Der/die .
Die Gehäter Kinderbetreuer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden