Die Gehälter in Nürtingen
Die unmittelbare Nähe zu Stuttgart trägt unter anderem dazu bei, dass die Stadt Nürtingen in der Schwäbischen Alb im schönen Bundesland Baden-Württemberg in wirtschaftlicher Hinsicht recht viel zu bieten hat. Denn nicht nur außerhalb dieser Region findet man eine attraktive Infrastruktur vor, sondern vor allem auch in Nürtingen selbst. Die Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen stellt demzufolge ein recht interessantes Potential für Jobsuchende dar. Nürtingen gliedert sich in die Stadtteile Unterensingen, Großbettlingen, Altdorf, Neckartailfingen, Wolfschlugen, Aichtal, Dettingen unter Teck, Kirchheim unter Teck, Oberboihingen, Beuren und Frickenhausen. Die Stadt selbst ist die drittgrößte Stadt des Esslinger Landkreises und gilt darüber hinaus offiziell als Große Kreisstadt.
Das Durchschnittsgehalt für Kinderbetreuer in Nürtingen beträgt 1.800,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.600,00 | € 2.000,00 | € 1.800,00 |
Netto | € 1.173,83 | € 1.394,55 | € 1.284,19 |
Der/die Kinderbetreuer/in beaufsichtigt Kinder in Privathaushalten bei der Freizeitgestaltung, auf dem Spielplatz oder beim Sport. Arbeitsplätze findet der/die Kinderbetreuer/in überwiegend in Privathaushalten.
Die Tätigkeit zum/zur Kinderbetreuer/in bedarf keiner speziellen Ausbildung. Eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Kinderbetreuung kann jedoch von Vorteil sein. Der/die Kinderbetreuer/in holt die Kinder zum Beispiel vom Kindergarten oder der Kindertagesstätte ab und bereitet die Mahlzeiten vor. Die Beschäftigung der Kinder ist die Hauptaufgabe des/der Kinderbetreuer/in. Er/sie spielt, bastelt, malt oder singt mit den Kindern und erzählt ihnen Geschichten. Der/die Kinderbetreuer/in hilft den Kindern bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen. Der/die Kinderbetreuer/in sollte auf jeden Fall ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, pädagogischem Wissen und Erfahrung in der Kinderbetreuung mitbringen. Der/die .
Die Gehäter Kinderbetreuer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden