Die Gehälter in Euskirchen
Bei der Stadt Euskirchen handelt es sich um eine Stadt, die sich in Nordrhein-Westfalen, dem größten deutschen Bundesland, befindet. Sie bildet einen eigenen Landkreis und gehört zum Regierungsbezirk Köln. In Euskirchen gibt es drei große Museen, für die sich sehr viele Menschen interessieren: das Stadtmuseum, das Feuerwehrmuseum und das Rheinische Industriemuseum Tuchfabrik Müller. Weiterhin gibt es hier zwei Theater. Die interessantesten Bauwerke der Stadt sind unter anderem die Burg Flamersheim, die Burg Kessenich, die Burg Kleinbüllesheim, die Burg Scheinheim und die Obere und Untere Burg Kuchenheim. Es gibt noch zahlreiche weitere Burgen. In der Euskirchener Burgenrunde erhält man die Möglichkeit, alle diese Burgen zu besichtigen.
Das Durchschnittsgehalt für Kinderbetreuer in Euskirchen beträgt 1.280,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.280,00 | € 1.280,00 | € 1.280,00 |
Netto | € 1.021,14 | € 1.021,14 | € 1.021,14 |
Der/die Kinderbetreuer/in beaufsichtigt Kinder in Privathaushalten bei der Freizeitgestaltung, auf dem Spielplatz oder beim Sport. Arbeitsplätze findet der/die Kinderbetreuer/in überwiegend in Privathaushalten.
Die Tätigkeit zum/zur Kinderbetreuer/in bedarf keiner speziellen Ausbildung. Eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Kinderbetreuung kann jedoch von Vorteil sein. Der/die Kinderbetreuer/in holt die Kinder zum Beispiel vom Kindergarten oder der Kindertagesstätte ab und bereitet die Mahlzeiten vor. Die Beschäftigung der Kinder ist die Hauptaufgabe des/der Kinderbetreuer/in. Er/sie spielt, bastelt, malt oder singt mit den Kindern und erzählt ihnen Geschichten. Der/die Kinderbetreuer/in hilft den Kindern bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen. Der/die Kinderbetreuer/in sollte auf jeden Fall ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, pädagogischem Wissen und Erfahrung in der Kinderbetreuung mitbringen. Der/die .
Die Gehäter Kinderbetreuer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden