Die Gehälter in Viernheim
Mit ihren zahlreichen Einwohnern kann man die interessante und sehr ansprechend gestaltete Stadt Viernheim sicherlich nicht mehr als Kleinstadt bezeichnen. Vielmehr ist sie weitläufig als eine mittlere Stadt unmittelbar an Mannheim angrenzend, bekannt. Viernheim gilt darüber hinaus als die zweitgrößte Region (nach Mannheim) im Kreis Bergstraße. Sehr gute Verkehrsnetzanbindungen machen die Stadt Viernheim zu einem sehr gut erreichbaren Gebiet, denn unter anderem tragen die Autobahn 659, diverse Bus- und Bahnlinien sowie die bekannte Schmalspur-Eisenbahn dazu bei, dass auch die in Viernheim ansässigen renommierten Unternehmen (z. B. Plisch Nachrichtentechnik oder Hommel Hercules Werkzeuge etc.) dadurch ihre Geschäftsbeziehungen im In- und Ausland noch intensiver pflegen können.
Das Durchschnittsgehalt für Kinderbetreuer in Viernheim beträgt 1.600,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.600,00 | € 1.600,00 | € 1.600,00 |
Netto | € 1.254,00 | € 1.254,00 | € 1.254,00 |
Der/die Kinderbetreuer/in beaufsichtigt Kinder in Privathaushalten bei der Freizeitgestaltung, auf dem Spielplatz oder beim Sport. Arbeitsplätze findet der/die Kinderbetreuer/in überwiegend in Privathaushalten.
Die Tätigkeit zum/zur Kinderbetreuer/in bedarf keiner speziellen Ausbildung. Eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Kinderbetreuung kann jedoch von Vorteil sein. Der/die Kinderbetreuer/in holt die Kinder zum Beispiel vom Kindergarten oder der Kindertagesstätte ab und bereitet die Mahlzeiten vor. Die Beschäftigung der Kinder ist die Hauptaufgabe des/der Kinderbetreuer/in. Er/sie spielt, bastelt, malt oder singt mit den Kindern und erzählt ihnen Geschichten. Der/die Kinderbetreuer/in hilft den Kindern bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen. Der/die Kinderbetreuer/in sollte auf jeden Fall ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, pädagogischem Wissen und Erfahrung in der Kinderbetreuung mitbringen. Der/die .
Die Gehäter Kinderbetreuer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden