Die Gehälter in Wiesbaden
Die Kurstadt Wiesbaden ist mit zahlreichen Thermalquellen sehr stark vom Tourismus geprägt. Neben den zahlreichen Kurgästen kommen die Besucher vor allem auch wegen des reichhaltigen Kulturangebotes, das durch Museen, Veranstaltungen, und Theater geprägt ist, sowie aufgrund der vielen Sehenswürdigkeiten der Stadt. Überdies hinaus befinden sich zahlreiche Verwaltungsstellen und Institutionen in der Stadt. Außerdem ist die Medienlandschaft in der Stadt sehr stark vertreten. Die Einflüsse der Weinbauregion wirken sich auch auf die Gastronomie aus. Wiesbaden verfügt über ein dichtes Busliniennetz und ist per Autobahn und Schiene an das Fernstraßennetz angeschlossen. Auch ein Hafen ist vorhanden, der jedoch einen geringeren Stellenwert einnimmt.
Das Durchschnittsgehalt für Kinderbetreuer in Wiesbaden beträgt 1.812,12 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.090,91 | € 2.533,33 | € 1.812,12 |
Netto | € 719,11 | € 1.866,94 | € 1.293,03 |
Der/die Kinderbetreuer/in beaufsichtigt Kinder in Privathaushalten bei der Freizeitgestaltung, auf dem Spielplatz oder beim Sport. Arbeitsplätze findet der/die Kinderbetreuer/in überwiegend in Privathaushalten.
Die Tätigkeit zum/zur Kinderbetreuer/in bedarf keiner speziellen Ausbildung. Eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Kinderbetreuung kann jedoch von Vorteil sein. Der/die Kinderbetreuer/in holt die Kinder zum Beispiel vom Kindergarten oder der Kindertagesstätte ab und bereitet die Mahlzeiten vor. Die Beschäftigung der Kinder ist die Hauptaufgabe des/der Kinderbetreuer/in. Er/sie spielt, bastelt, malt oder singt mit den Kindern und erzählt ihnen Geschichten. Der/die Kinderbetreuer/in hilft den Kindern bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen. Der/die Kinderbetreuer/in sollte auf jeden Fall ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, pädagogischem Wissen und Erfahrung in der Kinderbetreuung mitbringen. Der/die .
Die Gehäter Kinderbetreuer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden