Aufgrund der zahlreichen Verkehrsvorschriften brauchen Schienenfahrzeugführer und Schienenfahrzeugführerinnen ein hohes Konzentrationsvermögen sowie Wachsamkeit, da der sichere Transport der Fahrgäste in ihrer Verantwortung liegt. Vor jedem Fahrtantritt müssen sie eine Überprüfung sämtlicher zum Betrieb des Fahrzeugs notwendiger Funktionen durchführen, wie zum Beispiel Test der Bremsfunktion. Weitere gängige Berufsbezeichnungen für Schienenfahrzeugführer/in - Stadtverkehr sind beispielsweise Stadtbahnführer/in, Straßenbahnfahrer/in, .
Wie viel Schienenfahrzeugführer - Stadtverkehr, Ergebnis Schienenfahrzeugführer - Stadtverkehr?
Trambahnfahrer/in oder Hochbahnfahrer/in. Schienenfahrzeugführer und Schienenfahrzeugführerinnen im Stadtverkehr arbeiten für Unternehmen, die im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs tätig sind.
Die Gehäter Schienenfahrzeugführer - Stadtverkehr basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Städten Deutschlands | Brutto min. € |
Agathenburg | € 2.708,33 |
Ahaus | € 3.297,10 |
Berlin | € 1.897,98 |
Bremen | € 1.533,68 |
Essen, Ruhr | € 2.095,17 |
Frankfurt am Main | € 1.692,31 |
Freiburg im Breisgau | € 2.222,22 |
Hannover | € 2.000,00 |
Heidelberg (Neckar) | € 2.058,33 |
Karlsruhe (Baden) | € 2.466,67 |
Köln | € 141,67 |
Mannheim, Universitätsstadt | € 1.333,33 |
München | € 2.007,25 |
Nürnberg, Mittelfranken | € 5.000,00 |
Oberhausen, Rheinland | € 1.946,06 |
Sehnde | € 2.256,41 |
Stuttgart | € 1.869,00 |
Sie steuern Schienenfahrzeuge im Personennahverkehr (Stadtschnellbahn, Straßenbahn) ebenso wie im Eisenbahnverkehr (Regionalbahnen im Verkehrsverbund). Neben den körperlichen Anforderungen (Wachsamkeit, Konzentrationsvermögen) sind auch Soft-Skills wie Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit von Vorteil. Als Zugang zu diesem Beruf wird normalerweise eine Ausbildung im Bereich Transport und Verkehr (Schienenverkehr) verlangt. Die Ausbildung bzw. Schulungen und Einarbeitungen werden von den jeweiligen Verkehrsbetrieben selbst durchgeführt. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden