Die Gehälter in München
München ist die Hauptstadt und Metropole Bayerns und ein wichtiges Zentrum im Süden von Deutschland. Viele große bayrische, nationale und auch internationale Unternehmen haben ihren Sitz in München. Viele regionale und überregionale Medienunternehmen, aber auch Unternehmen der Hochtechnologie, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des IT-Sektors sind in München tätig. Auch der Tourismus spielt in der Stadt mit ihrem reichhaltigen Kulturangebot eine große Rolle. Auch die Fahrzeug- und Maschinenindustrie stellt ein wichtiges Standbein der Wirtschaft der Stadt dar. München ist auch ein Zentrum der Finanz- und Versicherungswirtschaft. München ist gut an das deutsche Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen, internationalen Flughafen.
Das Durchschnittsgehalt für Gepäck-Servicekraft in München beträgt 1.840,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 880,00 | € 2.800,00 | € 1.840,00 |
Netto | € 699,82 | € 2.075,73 | € 1.387,78 |
Gepäck-Servicekräfte sind fleißige Helfer, die vom Reisestress genervte Urlauber und Geschäftsreisende entlasten, indem sie sich um das Gepäck kümmern, welches transportiert werden muss. Zu ihnen gehören die Angestellten am Bahnhof, die die Koffer und Reisetaschen der Zugreisenden zum Taxi oder Auto bringen, aber auch jene, die am Flughafen das Reisegut der Passagiere vom Gepäckschalter zum Flugzeug oder umgekehrt transportieren.
Bei Antritt einer Seereise stehen am Hafen ebenfalls Gepäck-Servicekräfte bereit, um die Kleidungs- und Kosmetikkoffer, Schuhtaschen und Kleidersäcke mit den Abendgarderoben in die Kabine zu bringen. Legt das Schiff am Zielhafen an, kann man diesen bequemen Service ebenfalls in Anspruch nehmen. Die Gepäck-Servicekräfte sind meistens Angestellte der Reiseunternehmen und werden von diesen auch bezahlt. Über ein Trinkgeld für den freundlichen und zuvorkommenden Service freuen .
Die Gehäter Gepäck-Servicekraft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden