Die Gehälter in Emmendingen
Emmendingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg im gleichnamigen Kreis, nur knapp 14 Kilometer von Freiburg im Breisgau entfernt. Emmendingen wird schon im Jahr 1091 das erste Mal urkundlich erwähnt. Emmendingen hat eine schöne Altstadt. Das Stadttor ist das Wahrzeichen der Stadt. Sehenswert ist die gut erhaltene Ruine Hochburg, welche ein wenig außerhalb der Stadt liegt. Sie zählt zu den größten Burgruinen Deutschlands. Hier kann man die archäologisch-geschichtliche Ausstellung zur Geschichte der Hochburg besuchen. Seit 1997 ist in der ehemaligen Mikwe das Museum für jüdische Geschichte und Kultur untergebracht. Emmendingen ist über die Anschlussstelle Teningen an die Bundesautobahn A 81 angebunden. Die Nähe zu Freiburg eröffnet viele Freizeit- und Arbeitsmöglichkeiten.
Das Durchschnittsgehalt für Gepäck-Servicekraft in Emmendingen beträgt 2.166,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.950,00 | € 2.383,33 | € 2.166,67 |
Netto | € 1.536,41 | € 1.813,99 | € 1.675,20 |
Gepäck-Servicekräfte sind fleißige Helfer, die vom Reisestress genervte Urlauber und Geschäftsreisende entlasten, indem sie sich um das Gepäck kümmern, welches transportiert werden muss. Zu ihnen gehören die Angestellten am Bahnhof, die die Koffer und Reisetaschen der Zugreisenden zum Taxi oder Auto bringen, aber auch jene, die am Flughafen das Reisegut der Passagiere vom Gepäckschalter zum Flugzeug oder umgekehrt transportieren.
Bei Antritt einer Seereise stehen am Hafen ebenfalls Gepäck-Servicekräfte bereit, um die Kleidungs- und Kosmetikkoffer, Schuhtaschen und Kleidersäcke mit den Abendgarderoben in die Kabine zu bringen. Legt das Schiff am Zielhafen an, kann man diesen bequemen Service ebenfalls in Anspruch nehmen. Die Gepäck-Servicekräfte sind meistens Angestellte der Reiseunternehmen und werden von diesen auch bezahlt. Über ein Trinkgeld für den freundlichen und zuvorkommenden Service freuen .
Die Gehäter Gepäck-Servicekraft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden