Die Gehälter in Duisburg
Die Stadt Duisburg gehört zu den Großstädten des Ruhrgebietes und hat eine sehr lange Tradition als Handelszentrum und Umschlagplatz. Wichtige Vorraussetzung für die Positionierung als logistischer Standort stellt der große Binnenhafen am Niederrhein dar, über den auch Waren nach Übersee im- und exportiert werden. In Duisburg sind viele Betriebe der Stahlindustrie beheimatet. Aber auch der Maschinen- und Anlagenbau, sowie die Chemieindustrie sind stark vertreten. Die Medienlandschaft ist vornehmlich regional geprägt und setzt sich aus einigen Zeitungen und Radiosendern zusammen. Der Anschluss an das internationale Flugverkehrsnetz erfolgt über den Flughafen Düsseldorf. Duisburg ist gut an das nationale Schienen- und Autobahnnetz angebunden.
Das Durchschnittsgehalt für Gepäck-Servicekraft in Duisburg beträgt 1.350,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.200,00 | € 1.500,00 | € 1.350,00 |
Netto | € 717,15 | € 1.048,39 | € 882,77 |
Gepäck-Servicekräfte sind fleißige Helfer, die vom Reisestress genervte Urlauber und Geschäftsreisende entlasten, indem sie sich um das Gepäck kümmern, welches transportiert werden muss. Zu ihnen gehören die Angestellten am Bahnhof, die die Koffer und Reisetaschen der Zugreisenden zum Taxi oder Auto bringen, aber auch jene, die am Flughafen das Reisegut der Passagiere vom Gepäckschalter zum Flugzeug oder umgekehrt transportieren.
Bei Antritt einer Seereise stehen am Hafen ebenfalls Gepäck-Servicekräfte bereit, um die Kleidungs- und Kosmetikkoffer, Schuhtaschen und Kleidersäcke mit den Abendgarderoben in die Kabine zu bringen. Legt das Schiff am Zielhafen an, kann man diesen bequemen Service ebenfalls in Anspruch nehmen. Die Gepäck-Servicekräfte sind meistens Angestellte der Reiseunternehmen und werden von diesen auch bezahlt. Über ein Trinkgeld für den freundlichen und zuvorkommenden Service freuen .
Die Gehäter Gepäck-Servicekraft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden