Die Gehälter in Nürnberg, Mittelfranken
Die Großstadt Nürnberg liegt in Bayern und ist ein wichtiger Standort der Elektrotechnik und des Maschinenbaus. Aber auch die Fahrzeugindustrie ist hier stark vertreten. Einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisten auch die zahlreichen Druckereien der Stadt. Auch Unternehmen aus der Werbung und Medienunternehmen sind hier angesiedelt. Nürnberg ist aber auch High Tech Standort mit vielen Unternehmen der Kommunikationstechnik. Nürnberg verfügt über ein bedeutendes Messezentrum. Nürnberg ist Knotenpunkt wichtiger Verkehrswege und ist daher sehr gut an das Schienen und Straßennetz angebunden. Die Stadt verfügt über ein U-Bahn und Straßenbahnnetz, sowie zahlreiche Buslinien, die die Punkte innerhalb der Stadt verbinden. Auch ein internationaler Flughafen ist vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Färber - Chemische Reinigung (Textilreinigung) in Nürnberg, Mittelfranken beträgt 1.379,36 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.152,21 | € 1.606,50 | € 1.379,36 |
Netto | € 885,77 | € 1.272,77 | € 1.079,27 |
Färberinnen und Färber in der chemischen Reinigung mit Schwerpunkt Textilreinigung haben die Aufgabe verschiedenste Textilien einzufärben. Sie bedienen Färbemaschinen bei Serienfertigungen oder färben auch einzelne Kleidungsstücke auf Kundenwunsch.
Dazu gehört auch, die Kunden z.B. in der Farbwahl zu beraten und einen Preis für die Arbeitsleistung zu kalkulieren. Vor Beginn des Färbeprozesses werden die zu färbenden Textilien noch einmal nass gereinigt. Sollten danach noch Flecken vorhanden sein, entfernen sie diese mit Hilfe verschiedener Methoden (z.B. durch Einsatz von Fleckensalz, u.a.). Anschließend werden die Kleidungsstücke entweder in Handarbeit oder mit einer Färbemaschine eingefärbt. Dazu benötigen sie Kenntnisse in verschiedenen Techniken der Textileinfärbung. Die Auswahl der Färbestoffe nehmen sie nach Färberezepten .
Die Gehäter Färber - Chemische Reinigung (Textilreinigung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden