Die Gehälter in Waldkraiburg
Waldkraiburg gehört zum Bundesland Bayern und liegt im Landkreis Mühldorf am Inn, in Oberbayern. Die Stadt ist vom wunderschönen bayrischen Alpenvorland umgeben. Waldkraiburg gehört zu den fünf bayrischen Vertriebenenstädten und wurde erst nach dem zweiten Weltkrieg gegründet. Viele Maschinenbau- und Chemiebetriebe, aber auch der gummi- und kunststoffverarbeitenden Industrie sind hier zu finden. Dieser Teil des bayrischen Chemiedreiecks bietet eine Menge Arbeitsplätze. Waldkraiburg liegt nahe der Bundesstraße 12 und hat damit eine günstige Verkehrsanbindung. Auch der 1994 eröffnete Bahnhof entlang der Bahnstrecke Rosenheim-Mühldorf und das gut ausgebaute Busnetz sorgen für eine gute verkehrstechnische Versorgung der Stadt. Die Stadt verfügt über genügend Schulen und Weiterbildungseinrichtungen für Umschüler.
Das Durchschnittsgehalt für Färber - Chemische Reinigung (Textilreinigung) in Waldkraiburg beträgt 1.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.300,00 | € 1.300,00 | € 1.300,00 |
Netto | € 678,87 | € 1.029,93 | € 854,40 |
Färberinnen und Färber in der chemischen Reinigung mit Schwerpunkt Textilreinigung haben die Aufgabe verschiedenste Textilien einzufärben. Sie bedienen Färbemaschinen bei Serienfertigungen oder färben auch einzelne Kleidungsstücke auf Kundenwunsch.
Dazu gehört auch, die Kunden z.B. in der Farbwahl zu beraten und einen Preis für die Arbeitsleistung zu kalkulieren. Vor Beginn des Färbeprozesses werden die zu färbenden Textilien noch einmal nass gereinigt. Sollten danach noch Flecken vorhanden sein, entfernen sie diese mit Hilfe verschiedener Methoden (z.B. durch Einsatz von Fleckensalz, u.a.). Anschließend werden die Kleidungsstücke entweder in Handarbeit oder mit einer Färbemaschine eingefärbt. Dazu benötigen sie Kenntnisse in verschiedenen Techniken der Textileinfärbung. Die Auswahl der Färbestoffe nehmen sie nach Färberezepten .
Die Gehäter Färber - Chemische Reinigung (Textilreinigung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden