Die Gehälter in Mönchengladbach
Mönchengladbach war lange Zeit ein wichtiger Standort der Textil- und Bekleidungsindustrie. Auch heute sind noch einige Unternehmen dieser Branche in der Stadt vorhanden. Andere Unternehmen sind allerdings im Bereich des Maschinenbaus, in der Elektrotechnik und im Transportwesen tätig. Auch die Bedeutung des Tourismus in der Stadt ist nicht vernachlässigbar. Die Stadt zieht mit ihren vielen Parks, der Altstadt, denkmalgeschützten Gebäuden und vielen Theater- und Musikdarbietungen viele Besucher an. Die Medienlandschaft der Stadt setzt sich aus regionalen Radio- und Printmedien zusammen. In der Stadt verkehren öffentliche Linienbusse. Für den internationalen Luftverkehr steht der Flughafen Düsseldorf zur Verfügung, der nicht weit entfernt ist.
Das Durchschnittsgehalt für Färber - Chemische Reinigung (Textilreinigung) in Mönchengladbach beträgt 2.210,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.473,33 | € 2.946,67 | € 2.210,00 |
Netto | € 1.171,68 | € 2.035,38 | € 1.603,53 |
Färberinnen und Färber in der chemischen Reinigung mit Schwerpunkt Textilreinigung haben die Aufgabe verschiedenste Textilien einzufärben. Sie bedienen Färbemaschinen bei Serienfertigungen oder färben auch einzelne Kleidungsstücke auf Kundenwunsch.
Dazu gehört auch, die Kunden z.B. in der Farbwahl zu beraten und einen Preis für die Arbeitsleistung zu kalkulieren. Vor Beginn des Färbeprozesses werden die zu färbenden Textilien noch einmal nass gereinigt. Sollten danach noch Flecken vorhanden sein, entfernen sie diese mit Hilfe verschiedener Methoden (z.B. durch Einsatz von Fleckensalz, u.a.). Anschließend werden die Kleidungsstücke entweder in Handarbeit oder mit einer Färbemaschine eingefärbt. Dazu benötigen sie Kenntnisse in verschiedenen Techniken der Textileinfärbung. Die Auswahl der Färbestoffe nehmen sie nach Färberezepten .
Die Gehäter Färber - Chemische Reinigung (Textilreinigung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden