Die Gehälter in Maintal
Die zahlreichen Einwohner, die sich auf die Ortsteile Hochstadt, Wachenbuchen, Bischofsheim und Dörnigheim verteilen, zeichnen die attraktive Umgebung in und um Maintal herum aus. Eines der Argumente, welches immer wieder für einen Besuch in Maintal spricht, ist die hervorragende Verkehrsanbindung, beispielsweise durch die nordmainische Eisenbahn. Diese Bahn verbindet unter anderem Frankfurt/Main, Hanau und Maintal miteinander. Ebenso wie die sehr gut ausgebaute Autobahn und die beiden Autofähren zwischen Maintal und Rumpenheim bzw. Mühlheim am Main. Auf diese Weise können Besucher (sowie auch die Einheimischen) nicht nur von den ansprechenden Sehenswürdigkeiten und Ausflugszielen in und um Maintal profitieren, sondern auch die interessanten Shopping-Möglichkeiten in Frankfurt etc. nutzen.
Das Durchschnittsgehalt für Färber - Chemische Reinigung (Textilreinigung) in Maintal beträgt 1.760,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.760,00 | € 1.760,00 | € 1.760,00 |
Netto | € 1.176,75 | € 1.176,75 | € 1.176,75 |
Färberinnen und Färber in der chemischen Reinigung mit Schwerpunkt Textilreinigung haben die Aufgabe verschiedenste Textilien einzufärben. Sie bedienen Färbemaschinen bei Serienfertigungen oder färben auch einzelne Kleidungsstücke auf Kundenwunsch.
Dazu gehört auch, die Kunden z.B. in der Farbwahl zu beraten und einen Preis für die Arbeitsleistung zu kalkulieren. Vor Beginn des Färbeprozesses werden die zu färbenden Textilien noch einmal nass gereinigt. Sollten danach noch Flecken vorhanden sein, entfernen sie diese mit Hilfe verschiedener Methoden (z.B. durch Einsatz von Fleckensalz, u.a.). Anschließend werden die Kleidungsstücke entweder in Handarbeit oder mit einer Färbemaschine eingefärbt. Dazu benötigen sie Kenntnisse in verschiedenen Techniken der Textileinfärbung. Die Auswahl der Färbestoffe nehmen sie nach Färberezepten .
Die Gehäter Färber - Chemische Reinigung (Textilreinigung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden