Die Gehälter in Erlangen
Die bayrische Stadt Erlangen hat eine lange Geschichte als Industrie-, Garnisons- und Universitätsstadt, was sich in zahlreichen Sehenswürdigkeiten verdeutlicht. Heute kann Erlangen als Zentrum der Hochtechnologie und der Forschung angesehen werden. Vor allem im Bereich der Medizintechnik sind zahlreiche namhafte Unternehmen in der Stadt ansässig. Zudem befinden sich zahlreiche Universitätskliniken in der Stadt. Mehrere Unternehmen in Erlangen sind auch in der Energiewirtschaft tätig. Erlangen liegt am Main-Donau-Kanal und betreibt hier auch einen Hafen, in dem zahlreiche Güter umgeschlagen werden. Für die Sicherung des Nahverkehrs sorgen mehrere Omnibuslinien. Erlangen besitzt einen Bahnhof. Für internationale Flugverbindungen wird der nächstgelegene Flughafen Nürnberg benutzt.
Das Durchschnittsgehalt für Färber - Chemische Reinigung (Textilreinigung) in Erlangen beträgt 866,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 133,33 | € 1.600,00 | € 866,67 |
Netto | € 126,13 | € 1.149,75 | € 637,94 |
Färberinnen und Färber in der chemischen Reinigung mit Schwerpunkt Textilreinigung haben die Aufgabe verschiedenste Textilien einzufärben. Sie bedienen Färbemaschinen bei Serienfertigungen oder färben auch einzelne Kleidungsstücke auf Kundenwunsch.
Dazu gehört auch, die Kunden z.B. in der Farbwahl zu beraten und einen Preis für die Arbeitsleistung zu kalkulieren. Vor Beginn des Färbeprozesses werden die zu färbenden Textilien noch einmal nass gereinigt. Sollten danach noch Flecken vorhanden sein, entfernen sie diese mit Hilfe verschiedener Methoden (z.B. durch Einsatz von Fleckensalz, u.a.). Anschließend werden die Kleidungsstücke entweder in Handarbeit oder mit einer Färbemaschine eingefärbt. Dazu benötigen sie Kenntnisse in verschiedenen Techniken der Textileinfärbung. Die Auswahl der Färbestoffe nehmen sie nach Färberezepten .
Die Gehäter Färber - Chemische Reinigung (Textilreinigung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden