Die Gehälter in Bremen
Die Stadt Bremen bildet gemeinsam mit Bremerhaven das Bundesland Bremen. Die Weser, die durch die Stadt fließt, bildet die Verbindung in die Nordsee. Durch die Anbindung zum Seehafen Bremerhaven befinden sich zahlreiche Handels- und Logistikunternehmen in Bremen. Selbstverständlich finden sich hier auch Unternehmen des Schiffbaus, aber auch der Fahrzeugindustrie, der Lebensmittel-, Elektronik- und Stahlindustrie. In der Universitätsstadt finden sich auch zahlreiche Hochtechnologieunternehmen und Forschungsinstitute. Auch Luft- und Raumfahrtunternehmen sind in der Stadt ansässig. Güter und Personen werden über den Hafen, den Bahnhof oder aber auch über den Flughafen der Stadt transportiert. Ein dichtes Nahverkehrsnetz und die Autobahn sorgen für die Mobilität.
Das Durchschnittsgehalt für Färber - Chemische Reinigung (Textilreinigung) in Bremen beträgt 1.354,75 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.155,56 | € 1.553,93 | € 1.354,75 |
Netto | € 756,90 | € 955,57 | € 856,24 |
Färberinnen und Färber in der chemischen Reinigung mit Schwerpunkt Textilreinigung haben die Aufgabe verschiedenste Textilien einzufärben. Sie bedienen Färbemaschinen bei Serienfertigungen oder färben auch einzelne Kleidungsstücke auf Kundenwunsch.
Dazu gehört auch, die Kunden z.B. in der Farbwahl zu beraten und einen Preis für die Arbeitsleistung zu kalkulieren. Vor Beginn des Färbeprozesses werden die zu färbenden Textilien noch einmal nass gereinigt. Sollten danach noch Flecken vorhanden sein, entfernen sie diese mit Hilfe verschiedener Methoden (z.B. durch Einsatz von Fleckensalz, u.a.). Anschließend werden die Kleidungsstücke entweder in Handarbeit oder mit einer Färbemaschine eingefärbt. Dazu benötigen sie Kenntnisse in verschiedenen Techniken der Textileinfärbung. Die Auswahl der Färbestoffe nehmen sie nach Färberezepten .
Die Gehäter Färber - Chemische Reinigung (Textilreinigung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden