Die Gehälter in Geldern
Nur unweit von Kevelaer, Sonsbeck im Kreis Wesel, von Issum, Kerken oder Straelen entfernt grenzt die niederrheinische Stadt Geldern mit ihren zahlreichen Einwohnern auch an die niederländischen Städte Bergen, Velden und Arcen. Mitten in Nordrhein-Westfalen gehört Geldern als zum Kreis Kleve gehöriges Gebiet zum Regierungsbezirk Düsseldorf und verfügt über mehrere sehenswerte Ortsteile. So beispielsweise Hartefeld, Walbeck, Vernum, Veert, Pont (bekannt für sein Hochsicherheitsgefängnis am Rande der Stadt) sowie Lüllingen, Hartefeld und Kapellen. Nicht nur der Niederrhein selbst, sondern die Stadt Geldern insbesondere laden Besucher ein zu einem informativen Stadtrundgang ein, aber auch Jobsuchende sind willkommen. Attraktive Möglichkeiten diesbezüglich bieten sich natürlich auch in den Niederlanden selbst.
Das Durchschnittsgehalt für Elektroinstallateurmeister in Geldern beträgt 3.815,22 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.815,22 | € 3.815,22 | € 3.815,22 |
Netto | € 2.518,51 | € 2.518,51 | € 2.518,51 |
Der/die Elektroinstallateurmeister/in ist eine Führungskraft in einem Elektroinstallationsunternehmen oder anderen Unternehmen, wie beispielsweise Bauunternehmungen, die auch Elektroinstallationen im Zuge ihres Geschäftsbereiches durchführen. Der/die Elektroinstallateurmeister/in übernimmt oft selbst Tätigkeiten der Installation und der Montage von Elektroinstallationen sowie auch der Instandsetzung dieser und nimmt auch Anlagen in Betrieb, die Elektrizität erzeugen bzw.
verteilen. Er ist auch zuständig für die Ausstellung diverser Sicherheitsgutachten. Vor allem in größeren Betrieben erstrecken sich die Kernbereiche seines Aufgabengebietes allerdings auf die Bereiche der Planung von Anlagen sowie auf die Organisation und Koordinierung der Mitarbeiter bei der Durchführung unterschiedlicher Installationsarbeiten. Der/die Elektroinstallateurmeister/in wird .
Die Gehäter Elektroinstallateurmeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden