Die Gehälter in Reutlingen
Die Stadt Reutlingen liegt in Baden-Württemberg an der Schwäbischen Alb. Die Stadt hat eine lange Geschichte und besitzt viele sehenswerte Bauwerke und Einrichtungen. Das kulturelle Leben in der Stadt wird über das Jahr durch zahlreiche Veranstaltungen attraktiv gestaltet. Die Wirtschaft von Reutlingen setzt sich aus einigen Industriebetrieben und zahlreichen Dienstleistungsunternehmen zusammen. Vor allem die Energiewirtschaft spielt hier eine tragende Rolle. Die Medienlandschaft wird durch Zeitungen und Fernsehsender gekennzeichnet. Reutlingen ist nicht direkt an das Autobahnnetz angeschlossen, verfügt aber über einen großen Bahnhof, über den Personen und Güter transportiert werden. Innerhalb des Stadtgebietes sind Busse unterwegs, die den Nahverkehr der Stadt sichern.
Das Durchschnittsgehalt für Elektroinstallateurmeister in Reutlingen beträgt 4.000,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.800,00 | € 4.200,00 | € 4.000,00 |
Netto | € 2.559,51 | € 2.791,26 | € 2.675,39 |
Der/die Elektroinstallateurmeister/in ist eine Führungskraft in einem Elektroinstallationsunternehmen oder anderen Unternehmen, wie beispielsweise Bauunternehmungen, die auch Elektroinstallationen im Zuge ihres Geschäftsbereiches durchführen. Der/die Elektroinstallateurmeister/in übernimmt oft selbst Tätigkeiten der Installation und der Montage von Elektroinstallationen sowie auch der Instandsetzung dieser und nimmt auch Anlagen in Betrieb, die Elektrizität erzeugen bzw.
verteilen. Er ist auch zuständig für die Ausstellung diverser Sicherheitsgutachten. Vor allem in größeren Betrieben erstrecken sich die Kernbereiche seines Aufgabengebietes allerdings auf die Bereiche der Planung von Anlagen sowie auf die Organisation und Koordinierung der Mitarbeiter bei der Durchführung unterschiedlicher Installationsarbeiten. Der/die Elektroinstallateurmeister/in wird .
Die Gehäter Elektroinstallateurmeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden