Die Gehälter in Schortens
Schortens liegt im Bundesland Niedersachsen im Landkreis Friesland. Die Stadt liegt auf der ostfriesischen Halbinsel Jeverland, am Rand der Marsch. Die umgebende Landschaft ist geprägt von Heide und ehemaligen Mooren. Schon im 5. Jahrhundert war das heutige Stadtgebiet durch einzelne Bauernschaften und kleine Dörfer besiedelt. Noch heute deuten die Namen der einzelnen Ortsteile von Schortens darauf hin. Über die Autobahn A 29 ist Schortens an das deutsche Autobahnnetz angebunden. Das Technologie Centrum Nordwest, welches auf dem ehemaligen Olympia-Gelände entstanden ist, bietet über 60 verschiedenen Unternehmen Platz und zahlreiche Arbeitsplätze. Schortens verfügt über ein ausreichendes Bildungsangebot mit allen Schularten. Das Mariengymnasium Jever unterhält hier eine Außenstelle, die von den hiesigen Schülern besucht werden kann.
Das Durchschnittsgehalt für Elektroinstallateurmeister in Schortens beträgt 2.979,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.708,33 | € 3.250,00 | € 2.979,17 |
Netto | € 1.286,91 | € 1.683,64 | € 1.485,28 |
Der/die Elektroinstallateurmeister/in ist eine Führungskraft in einem Elektroinstallationsunternehmen oder anderen Unternehmen, wie beispielsweise Bauunternehmungen, die auch Elektroinstallationen im Zuge ihres Geschäftsbereiches durchführen. Der/die Elektroinstallateurmeister/in übernimmt oft selbst Tätigkeiten der Installation und der Montage von Elektroinstallationen sowie auch der Instandsetzung dieser und nimmt auch Anlagen in Betrieb, die Elektrizität erzeugen bzw.
verteilen. Er ist auch zuständig für die Ausstellung diverser Sicherheitsgutachten. Vor allem in größeren Betrieben erstrecken sich die Kernbereiche seines Aufgabengebietes allerdings auf die Bereiche der Planung von Anlagen sowie auf die Organisation und Koordinierung der Mitarbeiter bei der Durchführung unterschiedlicher Installationsarbeiten. Der/die Elektroinstallateurmeister/in wird .
Die Gehäter Elektroinstallateurmeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden