Die Gehälter in Wadersloh
Wadersloh wird 1975 aus bis dahin selbstständigen Gemeinden gebildet, deren Geschichte bis ins 10. Jahrhundert zurückreicht. Auf ausgedehnten Wander- und Radwegen kann man die Umgebung erkunden und auch die eine oder andere Sehenswürdigkeit entdecken. Aber auch hoch zu Ross oder im Planwagen macht es Spaß, die reizvolle Landschaft zu genießen. Zahlreiche Vereine bieten ein breitgefächertes Angebot, sich sportlich oder musisch zu betätigen oder sich ehrenamtlich zu engagieren. Zusammen mit der guten Infrastruktur macht dies aus Wadersloh einen Wohnort mit hohem Freizeitwert. Die attraktive Lage zwischen den Städten Lippstadt, Bielefeld, Paderborn und Münster und die sehr gute Verkehranbindung haben neben den finanziellen Aspekten viele Unternehmen hierher gelockt.
Das Durchschnittsgehalt für Elektroinstallateurmeister in Wadersloh beträgt 3.167,78 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.780,00 | € 3.555,56 | € 3.167,78 |
Netto | € 2.021,45 | € 2.454,78 | € 2.238,12 |
Der/die Elektroinstallateurmeister/in ist eine Führungskraft in einem Elektroinstallationsunternehmen oder anderen Unternehmen, wie beispielsweise Bauunternehmungen, die auch Elektroinstallationen im Zuge ihres Geschäftsbereiches durchführen. Der/die Elektroinstallateurmeister/in übernimmt oft selbst Tätigkeiten der Installation und der Montage von Elektroinstallationen sowie auch der Instandsetzung dieser und nimmt auch Anlagen in Betrieb, die Elektrizität erzeugen bzw.
verteilen. Er ist auch zuständig für die Ausstellung diverser Sicherheitsgutachten. Vor allem in größeren Betrieben erstrecken sich die Kernbereiche seines Aufgabengebietes allerdings auf die Bereiche der Planung von Anlagen sowie auf die Organisation und Koordinierung der Mitarbeiter bei der Durchführung unterschiedlicher Installationsarbeiten. Der/die Elektroinstallateurmeister/in wird .
Die Gehäter Elektroinstallateurmeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden