Die Gehälter in Herrsching am Ammersee
Die Gemeinde Herrsching am Ammersee liegt im Bundesland Bayern und gehört zum Landkreis Starnberg. Nur 35 Kilometer entfernt befindet sich die bayrische Landeshauptstadt München. Durch die S-Bahn und Buslinien ist die Stadt sowohl nach München, als auch in andere Richtungen verbunden. Von Herrsching aus kann man in wenigen Kilometern Entfernung auf das ausgezeichnete Netz aller Straßen um München zugreifen. In der Gemeinde finden sich alle schulischen Einrichtungen bis zur Realschule. Das Gymnasium muss außerhalb besucht werden. Die Fachschule für öffentliche Verwaltung im Finanzwesen ist in Herrsching ansässig - dort absolvieren alle Beamten des gehobenen Dienstes in Bayern ihre Ausbildung. Der Tourismus ist der wichtigste Wirtschaftsfaktor.
Das Durchschnittsgehalt für Elektroinstallateurmeister in Herrsching am Ammersee beträgt 3.248,92 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.248,92 | € 3.248,92 | € 3.248,92 |
Netto | € 1.905,35 | € 1.905,35 | € 1.905,35 |
Der/die Elektroinstallateurmeister/in ist eine Führungskraft in einem Elektroinstallationsunternehmen oder anderen Unternehmen, wie beispielsweise Bauunternehmungen, die auch Elektroinstallationen im Zuge ihres Geschäftsbereiches durchführen. Der/die Elektroinstallateurmeister/in übernimmt oft selbst Tätigkeiten der Installation und der Montage von Elektroinstallationen sowie auch der Instandsetzung dieser und nimmt auch Anlagen in Betrieb, die Elektrizität erzeugen bzw.
verteilen. Er ist auch zuständig für die Ausstellung diverser Sicherheitsgutachten. Vor allem in größeren Betrieben erstrecken sich die Kernbereiche seines Aufgabengebietes allerdings auf die Bereiche der Planung von Anlagen sowie auf die Organisation und Koordinierung der Mitarbeiter bei der Durchführung unterschiedlicher Installationsarbeiten. Der/die Elektroinstallateurmeister/in wird .
Die Gehäter Elektroinstallateurmeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden