Die Gehälter in Bingen am Rhein
Bereits lange Zeit vor den alten Römern wurde Bingen in historischen Dokumenten namentlich erwähnt. Darüber hinaus erlangte die wunderschöne Stadt am Rhein durch die Sage um den Binger Mäuseturm einen weitreichenden Berühmtheitsstatus. Dieser Erzählung zufolge soll der damalige Bischof Hatto zu Mainz von Mäusen gefressen worden sein. Noch heute ist der Binger Mäuseturm einer der beliebtesten Sehenswürdigkeiten Bingens. Dadurch, dass die Schifffahrtsbranche in Bingen am Rhein bereits seit Jahr und Tag "boomt", bieten sich hier sehr gute Jobmöglichkeiten. Auch die Tourismusbranche, die Kosmetik- und Einzelhandelsindustrie sowie die medizinischen Bereiche bieten facettenreiche berufliche Chancen und interessante Weiterbildungsmöglichkeiten - bis hinauf nach Rüdesheim.
Das Durchschnittsgehalt für Elektroinstallateurmeister in Bingen am Rhein beträgt 2.595,84 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.841,67 | € 3.350,00 | € 2.595,84 |
Netto | € 1.463,67 | € 2.000,49 | € 1.732,08 |
Der/die Elektroinstallateurmeister/in ist eine Führungskraft in einem Elektroinstallationsunternehmen oder anderen Unternehmen, wie beispielsweise Bauunternehmungen, die auch Elektroinstallationen im Zuge ihres Geschäftsbereiches durchführen. Der/die Elektroinstallateurmeister/in übernimmt oft selbst Tätigkeiten der Installation und der Montage von Elektroinstallationen sowie auch der Instandsetzung dieser und nimmt auch Anlagen in Betrieb, die Elektrizität erzeugen bzw.
verteilen. Er ist auch zuständig für die Ausstellung diverser Sicherheitsgutachten. Vor allem in größeren Betrieben erstrecken sich die Kernbereiche seines Aufgabengebietes allerdings auf die Bereiche der Planung von Anlagen sowie auf die Organisation und Koordinierung der Mitarbeiter bei der Durchführung unterschiedlicher Installationsarbeiten. Der/die Elektroinstallateurmeister/in wird .
Die Gehäter Elektroinstallateurmeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden