Die Gehälter in Bielefeld
Die Großstadt Bielefeld ist ein wichtiges Zentrum der deutschen Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Zahlreiche namhafte Hersteller der Lebensmittelindustrie produzieren hier. Auch einige Maschinenbauunternehmen, sowie Unternehmen der Pharmaindustrie und Handelsbetriebe sind hier ansässig. In der sehenswerten Altstadt finden sich zahlreiche Veranstaltungsorte, wo Theater- und Musikdarbietungen aufgeführt werden. Auch sonst ist das Kultur- und Kunstangebot der Stadt reichhaltig. Bielefeld ist mit mehreren Hochschulen auch ein wichtiges Bildungszentrum. Der Bahnhof und der Anschluss an das Autobahnnetz sind wichtige Bestandteile der Verbindungen zum Nah- und Fernverkehr. Der öffentliche Verkehr innerhalb der Stadt Bielefeld stützt sich auf den Pkw Verkehr, sowie auf die Stadtbahn und das Busliniennetz.
Das Durchschnittsgehalt für Elektroinstallateurmeister in Bielefeld beträgt 1.805,81 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.805,81 | € 1.805,81 | € 1.805,81 |
Netto | € 955,21 | € 1.430,68 | € 1.192,95 |
Der/die Elektroinstallateurmeister/in ist eine Führungskraft in einem Elektroinstallationsunternehmen oder anderen Unternehmen, wie beispielsweise Bauunternehmungen, die auch Elektroinstallationen im Zuge ihres Geschäftsbereiches durchführen. Der/die Elektroinstallateurmeister/in übernimmt oft selbst Tätigkeiten der Installation und der Montage von Elektroinstallationen sowie auch der Instandsetzung dieser und nimmt auch Anlagen in Betrieb, die Elektrizität erzeugen bzw.
verteilen. Er ist auch zuständig für die Ausstellung diverser Sicherheitsgutachten. Vor allem in größeren Betrieben erstrecken sich die Kernbereiche seines Aufgabengebietes allerdings auf die Bereiche der Planung von Anlagen sowie auf die Organisation und Koordinierung der Mitarbeiter bei der Durchführung unterschiedlicher Installationsarbeiten. Der/die Elektroinstallateurmeister/in wird .
Die Gehäter Elektroinstallateurmeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden