Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Fitnessökonom (BA) in Hamburg beträgt 3.400,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.800,00 | € 5.000,00 | € 3.400,00 |
Netto | € 1.223,88 | € 2.795,70 | € 2.009,79 |
Beim Beruf des/der Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) werden sportwissenschaftliche oder sportpädagogische Kenntnisse mit betriebswirtschaftlichen Aufgaben verbunden.
Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet seinen/ihren Arbeitsplatz vorwiegend in Unternehmen der Sportartikelindustrie aber auch in Sportvereinen, -verbänden und Sportämtern. Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) kann in Fitnessstudios oder bei Sportveranstaltern führende Aufgaben übernehmen. Ebenso können sie das Management von Berufssportlern und professionellen Sportmannschaften übernehmen. Auch bei Krankenkassen finden Dipl.-Fitnessökonome/innen (BA) Arbeitsfelder. Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet im dualen System statt. Ein Studium an einer Berufsakademie wird mit praktischen Ausbildungszeiten im Betrieb kombiniert. Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet viele Arbeitsfelder in den Bereichen Marketing, Werbung, Vertrieb und Verkauf .
Die Gehäter Dipl.-Fitnessökonom (BA) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden