Die Gehälter in Siegburg
Bei der Stadt Siegburg handelt es sich um eine Stadt, die im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen (zugleich das größte Bundesland) liegt. Sie gehört zum Landkreis Rhein-Sieg und zum Regierungsbezirk Köln. Die wirtschaftliche Situation der Stadt hat sich vor allem in den letzten Jahren sehr verbessert, denn viele neue Möglichkeiten wurden genutzt. Vor allem der Dienstleistungssektor ist hier sehr weit verbreitet. Neben allgemeinbildenden Schulen befinden sich in Siegburg auch zahlreiche weitere Schulen, beispielsweise die Volkshochschule Rhein-Sieg, die Engelbert-Humperdinck-Musikschule und die Schauspielschule Siegburg. Vor allem für junge Menschen stehen die Perspektiven hierdurch nicht schlecht. Jedes Jahr um die Weihnachtszeit findet in Siegburg der Mittelalterliche Markt statt.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Fitnessökonom (BA) in Siegburg beträgt 1.900,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 800,00 | € 3.000,00 | € 1.900,00 |
Netto | € 636,21 | € 1.835,99 | € 1.236,10 |
Beim Beruf des/der Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) werden sportwissenschaftliche oder sportpädagogische Kenntnisse mit betriebswirtschaftlichen Aufgaben verbunden.
Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet seinen/ihren Arbeitsplatz vorwiegend in Unternehmen der Sportartikelindustrie aber auch in Sportvereinen, -verbänden und Sportämtern. Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) kann in Fitnessstudios oder bei Sportveranstaltern führende Aufgaben übernehmen. Ebenso können sie das Management von Berufssportlern und professionellen Sportmannschaften übernehmen. Auch bei Krankenkassen finden Dipl.-Fitnessökonome/innen (BA) Arbeitsfelder. Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet im dualen System statt. Ein Studium an einer Berufsakademie wird mit praktischen Ausbildungszeiten im Betrieb kombiniert. Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet viele Arbeitsfelder in den Bereichen Marketing, Werbung, Vertrieb und Verkauf .
Die Gehäter Dipl.-Fitnessökonom (BA) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden