Die Gehälter in Osnabrück
Die Stadt Osnabrück liegt in Niedersachsen. Für die Region bietet das Zentrum Osnabrück nicht nur viele Arbeitsplätze für Pendler, sondern auch ein großes Angebot an Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten. In der Stadt sind zahlreiche Unternehmen ansässig, die national und international tätig sind. Vor allem die Lebensmittelindustrie, aber auch der Handel und das Transportwesen sind hier angesiedelt. Dazu kommen noch mehrere Dienstleistungsunternehmen. Osnabrück hat eine Universität und ist damit auch ein wichtiger Bildungsstandort. Theater, Museen und eine Reihe von Veranstaltungen locken Besucher in die Stadt. Die Stadt besitzt einen Hafen, sowie einen Flughafen und ist gut an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Fitnessökonom (BA) in Osnabrück beträgt 1.660,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 920,83 | € 2.400,00 | € 1.660,42 |
Netto | € 731,85 | € 1.724,61 | € 1.228,23 |
Beim Beruf des/der Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) werden sportwissenschaftliche oder sportpädagogische Kenntnisse mit betriebswirtschaftlichen Aufgaben verbunden.
Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet seinen/ihren Arbeitsplatz vorwiegend in Unternehmen der Sportartikelindustrie aber auch in Sportvereinen, -verbänden und Sportämtern. Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) kann in Fitnessstudios oder bei Sportveranstaltern führende Aufgaben übernehmen. Ebenso können sie das Management von Berufssportlern und professionellen Sportmannschaften übernehmen. Auch bei Krankenkassen finden Dipl.-Fitnessökonome/innen (BA) Arbeitsfelder. Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet im dualen System statt. Ein Studium an einer Berufsakademie wird mit praktischen Ausbildungszeiten im Betrieb kombiniert. Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet viele Arbeitsfelder in den Bereichen Marketing, Werbung, Vertrieb und Verkauf .
Die Gehäter Dipl.-Fitnessökonom (BA) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden