Die Gehälter in Köln
Köln ist ein wirtschaftliches und kulturelles Zentrum im Westen Deutschlands. Wichtige Unternehmen im Bereich der Lebensmittelindustrie sind hier ansässig. Auch die Fahrzeugindustrie und die Chemie spielt eine tragende Rolle in der Stadt. Nicht zu unterschätzen sind auch die Sehenswürdigkeiten der Stadt, die alljährlich zahlreiche Touristen anlocken. In Köln finden auch regelmäßig wichtige Branchenmessen statt. Über Autobahn- Bahn und auch die Rheinschifffahrt ist die Stadt gut an das Verkehrsnetz angeschlossen. Der Flughafen der Stadt ist ein bedeutendes Drehkreuz für den Personen- aber auch für den Frachtluftverkehr. Außerdem verfügt die Stadt über ein gut ausgebautes Nahverkehrssystem, das sich aus S-Bahn, Straßenbahn und Busverkehr zusammensetzt.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Fitnessökonom (BA) in Köln beträgt 2.008,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.200,00 | € 2.816,67 | € 2.008,34 |
Netto | € 913,22 | € 1.701,33 | € 1.307,28 |
Beim Beruf des/der Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) werden sportwissenschaftliche oder sportpädagogische Kenntnisse mit betriebswirtschaftlichen Aufgaben verbunden.
Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet seinen/ihren Arbeitsplatz vorwiegend in Unternehmen der Sportartikelindustrie aber auch in Sportvereinen, -verbänden und Sportämtern. Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) kann in Fitnessstudios oder bei Sportveranstaltern führende Aufgaben übernehmen. Ebenso können sie das Management von Berufssportlern und professionellen Sportmannschaften übernehmen. Auch bei Krankenkassen finden Dipl.-Fitnessökonome/innen (BA) Arbeitsfelder. Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet im dualen System statt. Ein Studium an einer Berufsakademie wird mit praktischen Ausbildungszeiten im Betrieb kombiniert. Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet viele Arbeitsfelder in den Bereichen Marketing, Werbung, Vertrieb und Verkauf .
Die Gehäter Dipl.-Fitnessökonom (BA) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden