Die Gehälter in Ibbenbüren
Die Stadt Ibbenbüren liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie liegt im Landkreis Steinfurt und im Regierungsbezirk Münster. Vor allem durch die alljährlich stattfindende Kirmes ist die Stadt Ibbenbüren sehr bekannt geworden. Hier stellen sehr viele Aussteller ihre Fahrgeschäfte ab. Sehr sehr viele Menschen zieht es zu diesem Spektakel immer wieder hin. Die Stadt Ibbenbüren ist unterteilt in neun Stadtteile. In dieser Stadt gibt es nicht nur Schulen für die Allgemeinbildung und Berufsschulen, sondern auch Schulen zur Erwachsenenbildung, beispielsweise die Volkshochschule. Der Bus- und Bahnverkehr funktioniert in Ibbenbüren reibungslos. Zum nächsten Flughafen ist es nicht sehr weit. Der Flughafen Münster / Osnabrück liegt ganz in der Nähe.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Fitnessökonom (BA) in Ibbenbüren beträgt 2.595,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.150,00 | € 3.040,00 | € 2.595,00 |
Netto | € 1.178,60 | € 1.759,05 | € 1.468,83 |
Beim Beruf des/der Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) werden sportwissenschaftliche oder sportpädagogische Kenntnisse mit betriebswirtschaftlichen Aufgaben verbunden.
Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet seinen/ihren Arbeitsplatz vorwiegend in Unternehmen der Sportartikelindustrie aber auch in Sportvereinen, -verbänden und Sportämtern. Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) kann in Fitnessstudios oder bei Sportveranstaltern führende Aufgaben übernehmen. Ebenso können sie das Management von Berufssportlern und professionellen Sportmannschaften übernehmen. Auch bei Krankenkassen finden Dipl.-Fitnessökonome/innen (BA) Arbeitsfelder. Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet im dualen System statt. Ein Studium an einer Berufsakademie wird mit praktischen Ausbildungszeiten im Betrieb kombiniert. Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet viele Arbeitsfelder in den Bereichen Marketing, Werbung, Vertrieb und Verkauf .
Die Gehäter Dipl.-Fitnessökonom (BA) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden