Die Gehälter in Südbrookmerland
Die Gemeinde Südbrookmerland liegt zwischen Aurich und Emden in Ostrfriesland im Bundesland Niedersachsen. Vor allem Landwirtschaft und Tourismus sind hier - neben einigen kleineren Gewerbebetrieben - die hauptsächlichen Einnahmequellen und Arbeitsmöglichkeiten. Vor allem Wassersport-Tourismus ist hier anzumerken, ermöglicht durch die Binnenseen, das große und das kleine Meer. Ein großer Windanlagenhersteller bildet eher die Ausnahme, in den ansonsten eher mit kleinen Betrieben besiedelten Gewerbegebieten. Die Stadt liegt verkehrsgünstig an den Bundesstraßen B72 und B210, in wenigen Minuten kann man die A31 erreichen. Mit Bussen kann man das gesamte Umland gut erreichen. In Südbrookmerland gibt es ein grundlegendes Schulsystem; eine Waldorfschule und zwei berufsbildende Schulen ergänzen das Angebot.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Fitnessökonom (BA) in Südbrookmerland beträgt 1.800,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.800,00 | € 1.800,00 | € 1.800,00 |
Netto | € 1.249,17 | € 1.249,17 | € 1.249,17 |
Beim Beruf des/der Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) werden sportwissenschaftliche oder sportpädagogische Kenntnisse mit betriebswirtschaftlichen Aufgaben verbunden.
Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet seinen/ihren Arbeitsplatz vorwiegend in Unternehmen der Sportartikelindustrie aber auch in Sportvereinen, -verbänden und Sportämtern. Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) kann in Fitnessstudios oder bei Sportveranstaltern führende Aufgaben übernehmen. Ebenso können sie das Management von Berufssportlern und professionellen Sportmannschaften übernehmen. Auch bei Krankenkassen finden Dipl.-Fitnessökonome/innen (BA) Arbeitsfelder. Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet im dualen System statt. Ein Studium an einer Berufsakademie wird mit praktischen Ausbildungszeiten im Betrieb kombiniert. Der/die Dipl.-Fitnessökonom/in (BA) findet viele Arbeitsfelder in den Bereichen Marketing, Werbung, Vertrieb und Verkauf .
Die Gehäter Dipl.-Fitnessökonom (BA) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden