Die Gehälter in Nürnberg, Mittelfranken
Die Großstadt Nürnberg liegt in Bayern und ist ein wichtiger Standort der Elektrotechnik und des Maschinenbaus. Aber auch die Fahrzeugindustrie ist hier stark vertreten. Einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisten auch die zahlreichen Druckereien der Stadt. Auch Unternehmen aus der Werbung und Medienunternehmen sind hier angesiedelt. Nürnberg ist aber auch High Tech Standort mit vielen Unternehmen der Kommunikationstechnik. Nürnberg verfügt über ein bedeutendes Messezentrum. Nürnberg ist Knotenpunkt wichtiger Verkehrswege und ist daher sehr gut an das Schienen und Straßennetz angebunden. Die Stadt verfügt über ein U-Bahn und Straßenbahnnetz, sowie zahlreiche Buslinien, die die Punkte innerhalb der Stadt verbinden. Auch ein internationaler Flughafen ist vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Zugmaschinen-Fahrer (Hafen) in Nürnberg, Mittelfranken beträgt 1.970,70 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 741,40 | € 3.200,00 | € 1.970,70 |
Netto | € 589,63 | € 1.769,06 | € 1.179,35 |
Um als Zugmaschinen-Fahrer/in (Hafen) beschäftig zu werden, ist eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer vorteilhaft, aber nicht zwingend notwendig. Auch Einsteiger aus den Bereichen Kraftfahrzeugtechnik oder Kraftfahrzeugservice können in dem Beruf als Zugmaschinen-Fahrer/in (Hafen) Anstellungen finden.
Wichtigste Voraussetzung für diesen Beruf ist selbstverständlich die notwendige Fahrerlaubnis für die entsprechenden zu führenden Fahrzeuge. Möglicherweise kann daher auch ein Gefahrgutschein gemäß ADR erforderlich sein. Der/die Zugmaschinen-Fahrer/in (Hafen) ist für die Bedienung der in den jeweiligen Hafen- und Umschlagsgebieten zum Transport eingesetzten Zugmaschinen oder Schlepper zuständig. Des Weiteren übernehmen die Zugmaschinen-Fahrer/innen (Hafen) auch die Bedienung der in den Hafen- und Umschlagsplätzen im Einsatz befindlichen Sondermaschinen, die für .
Die Gehäter Zugmaschinen-Fahrer (Hafen) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden