Die Gehälter in Dortmund
Als Teil des Ruhrgebietes war die Wirtschaftsstruktur der Stadt Dortmund starken Veränderungen unterworfen. Die Industrie ist heute nur mehr in einigen Sparten wie dem Maschinen- und Anlagenbau stark vertreten. Der größte Arbeitgeber in der Stadt ist der Dienstleistungssektor. Auch viele Hochtechnologiebetriebe sind hier ansässig. Auch der IT- und Kommunikationssektor ist vertreten. Einige Finanz- und Versicherungsunternehmen unterhalten hier ebenfalls wichtige Vertretungen. Im Raum Dortmund laufen einige Autobahnstrecken zusammen, wodurch die Stadt gut an das nationale Verkehrsnetz angebunden ist. Auch der Bahnhof bildet einen wichtigen Knotenpunkt. Dortmund besitzt einen eigenen Flughafen, von dem aus Destinationen im In- und Ausland angeflogen werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Zugmaschinen-Fahrer (Hafen) in Dortmund beträgt 1.645,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 875,00 | € 2.415,83 | € 1.645,42 |
Netto | € 698,04 | € 1.515,58 | € 1.106,81 |
Um als Zugmaschinen-Fahrer/in (Hafen) beschäftig zu werden, ist eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer vorteilhaft, aber nicht zwingend notwendig. Auch Einsteiger aus den Bereichen Kraftfahrzeugtechnik oder Kraftfahrzeugservice können in dem Beruf als Zugmaschinen-Fahrer/in (Hafen) Anstellungen finden.
Wichtigste Voraussetzung für diesen Beruf ist selbstverständlich die notwendige Fahrerlaubnis für die entsprechenden zu führenden Fahrzeuge. Möglicherweise kann daher auch ein Gefahrgutschein gemäß ADR erforderlich sein. Der/die Zugmaschinen-Fahrer/in (Hafen) ist für die Bedienung der in den jeweiligen Hafen- und Umschlagsgebieten zum Transport eingesetzten Zugmaschinen oder Schlepper zuständig. Des Weiteren übernehmen die Zugmaschinen-Fahrer/innen (Hafen) auch die Bedienung der in den Hafen- und Umschlagsplätzen im Einsatz befindlichen Sondermaschinen, die für .
Die Gehäter Zugmaschinen-Fahrer (Hafen) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden