Die Gehälter in Iserlohn
Die Stadt Iserlohn liegt in Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich hierbei um eine so genannte kreisangehörige Stadt. Iserlohn gehört zum Märkischen Kreis. Der Regierungsbezirk der Stadt ist Arnsberg. In Iserlohn befinden sich zahlreiche Museen, unter anderem das Stadtmuseum Iserlohn, das Iserlohner Museum für Handwerk und Postgeschichte und das Deutsche Höhlenmuseum, welches sehr interessant ist. Es ist das einzige deutsche Museum dieser Art. Neben den Museen gibt es auch zahlreiche Kirchen, das Theater und Kinos. Jedes Jahr findet in Iserlohn die Oster-Kirmes statt. Wirtschaftlich von Bedeutung ist die Metallverarbeitungsindustrie, die seit jeher in Iserlohn ansässig ist. Sie bildet den größten Teil der Wirtschaft der Stadt und bietet zudem sehr viele Arbeitsplätze.
Das Durchschnittsgehalt für Zugmaschinen-Fahrer (Hafen) in Iserlohn beträgt 2.372,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.820,00 | € 2.925,00 | € 2.372,50 |
Netto | € 954,53 | € 1.754,12 | € 1.354,33 |
Um als Zugmaschinen-Fahrer/in (Hafen) beschäftig zu werden, ist eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer vorteilhaft, aber nicht zwingend notwendig. Auch Einsteiger aus den Bereichen Kraftfahrzeugtechnik oder Kraftfahrzeugservice können in dem Beruf als Zugmaschinen-Fahrer/in (Hafen) Anstellungen finden.
Wichtigste Voraussetzung für diesen Beruf ist selbstverständlich die notwendige Fahrerlaubnis für die entsprechenden zu führenden Fahrzeuge. Möglicherweise kann daher auch ein Gefahrgutschein gemäß ADR erforderlich sein. Der/die Zugmaschinen-Fahrer/in (Hafen) ist für die Bedienung der in den jeweiligen Hafen- und Umschlagsgebieten zum Transport eingesetzten Zugmaschinen oder Schlepper zuständig. Des Weiteren übernehmen die Zugmaschinen-Fahrer/innen (Hafen) auch die Bedienung der in den Hafen- und Umschlagsplätzen im Einsatz befindlichen Sondermaschinen, die für .
Die Gehäter Zugmaschinen-Fahrer (Hafen) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden