Die Gehälter in Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen liegt im Ruhrgebiet und war lange Zeit vom Bergbau geprägt. Heute liegt der Schwerpunkt der Industrie auf dem Energiesektor. Vor allem Unternehmen der Solarenergie sind in Gelsenkirchen tätig, was sich auch durch rege Forschungstätigkeit auszeichnet. Ansonsten befinden sich einige Betriebe der Fahrzeug- und Mineralölindustrie in der Stadt. Doch auch der Dienstleistungssektor wird immer bedeutender. Gelsenkirchen gilt auch als großes Einkaufszentrum der Region. Mehrere Galerien, Theater und Museen prägen das kulturelle Leben der Stadt. Gelsenkirchen ist gut an das Autobahn- und Bahnnetz angeschlossen und verfügt über ein gut ausgebautes Straßenbahn- und Busliniennetz, das die wichtigen Punkte der Stadt miteinander verbindet.
Das Durchschnittsgehalt für Zugmaschinen-Fahrer (Hafen) in Gelsenkirchen beträgt 2.130,26 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.750,00 | € 2.510,51 | € 2.130,26 |
Netto | € 1.315,26 | € 1.832,90 | € 1.574,08 |
Um als Zugmaschinen-Fahrer/in (Hafen) beschäftig zu werden, ist eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer vorteilhaft, aber nicht zwingend notwendig. Auch Einsteiger aus den Bereichen Kraftfahrzeugtechnik oder Kraftfahrzeugservice können in dem Beruf als Zugmaschinen-Fahrer/in (Hafen) Anstellungen finden.
Wichtigste Voraussetzung für diesen Beruf ist selbstverständlich die notwendige Fahrerlaubnis für die entsprechenden zu führenden Fahrzeuge. Möglicherweise kann daher auch ein Gefahrgutschein gemäß ADR erforderlich sein. Der/die Zugmaschinen-Fahrer/in (Hafen) ist für die Bedienung der in den jeweiligen Hafen- und Umschlagsgebieten zum Transport eingesetzten Zugmaschinen oder Schlepper zuständig. Des Weiteren übernehmen die Zugmaschinen-Fahrer/innen (Hafen) auch die Bedienung der in den Hafen- und Umschlagsplätzen im Einsatz befindlichen Sondermaschinen, die für .
Die Gehäter Zugmaschinen-Fahrer (Hafen) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden