Die Gehälter in Langenfeld (Rheinland)
Langenfeld (Rheinland) ist eine Stadt, die sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen befindet. Die Stadt gehört zum Landkreis Mettmann und zum Regierungsbezirk Düsseldorf. In Langenfeld gibt es ein kleines Kino und zahlreiche kleine Veranstaltungsorte, an denen immer wieder Musik-Events stattfinden. Die Infrastruktur der Stadt ist sehr gut. Hier fahren sowohl Bus als auch Bahn. Mit dem eigenen PKW gelangt man sehr schnell in alle Richtungen, da Bundesautobahnen und Bundesstraßen vorhanden sind. Der Flughafen Düsseldorf ist direkt in der Nähe. In und um Langenfeld befinden sich einige kleine Unternehmen, die zu der wirtschaftlichen Situation der Stadt einen sehr großen Teil beitragen.
Das Durchschnittsgehalt für Systemtechniker in Langenfeld (Rheinland) beträgt 4.008,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.008,33 | € 4.008,33 | € 4.008,33 |
Netto | € 2.236,67 | € 2.599,95 | € 2.418,31 |
Für den Beruf der/des Systemtechnikers/in ist meist eine elektronische oder elektrotechnische Weiterbildung vorausgesetzt, von Vorteil ist es, wenn diese Weiterbildung spezialisiert auf Information oder Telekommunikation basiert. Der/die Systemtechniker/in verfügt über fundierte Fachkenntnisse hinsichtlich der Technologien im Informations- und Telekommunikationsbereich und kann diese bei seinen unterschiedlichen Aufgaben einsetzen.
Zu den Hauptaufgaben des/der Systemtechnikers/in gehören unter anderem die Planung von EDV-Systemen, Internetanwendungen, Telefonsystem, Mobilfunksysteme und Anwendungen im Multimediabereich. Neben der Planung gehört auch die jeweilige Installation, Vernetzung und Konfiguration der Systeme in das Tätigkeitsfeld der Systemtechniker/innen. Sie beraten die Kunden und erstellen Bedarfsanalysen, übernehmen Überprüfungen von Systemen und erstellen entsprechende Protokolle und Dokumentationen. Systemtechniker/innen .
Die Gehäter Systemtechniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden