Die Gehälter in Bonn
Die ehemalige Hauptstadt der BRD ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort und Börsenplatz im Westen Deutschlands. Viele nationale Unternehmen haben hier ihren Sitz. Die Medienlandschaft setzt sich aus einigen Fernseh- und Radiosendern, sowie mehreren Zeitungen zusammen. Immer wichtiger wird der Tourismus in der Stadt, der bereits zahlreichen Erwerbstätigen Arbeit bietet. In Bonn haben immer noch einige staatliche Institutionen, sowie mehrere internationale UNO Institutionen ihren Sitz. Über den Flughafen Köln/Bonn können Ziele im In- und Ausland angeflogen werden. Das Straßenbahn- und Busnetz ist gut ausgebaut und verbindet die Knotenpunkte der Stadt. Mehrere Autobahnen stellen gemeinsam mit den Bahnhöfen den Anschluss an das Fernverkehrsnetz sicher.
Das Durchschnittsgehalt für Systemtechniker in Bonn beträgt 3.290,56 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.160,00 | € 4.421,11 | € 3.290,56 |
Netto | € 1.413,33 | € 2.662,27 | € 2.037,80 |
Für den Beruf der/des Systemtechnikers/in ist meist eine elektronische oder elektrotechnische Weiterbildung vorausgesetzt, von Vorteil ist es, wenn diese Weiterbildung spezialisiert auf Information oder Telekommunikation basiert. Der/die Systemtechniker/in verfügt über fundierte Fachkenntnisse hinsichtlich der Technologien im Informations- und Telekommunikationsbereich und kann diese bei seinen unterschiedlichen Aufgaben einsetzen.
Zu den Hauptaufgaben des/der Systemtechnikers/in gehören unter anderem die Planung von EDV-Systemen, Internetanwendungen, Telefonsystem, Mobilfunksysteme und Anwendungen im Multimediabereich. Neben der Planung gehört auch die jeweilige Installation, Vernetzung und Konfiguration der Systeme in das Tätigkeitsfeld der Systemtechniker/innen. Sie beraten die Kunden und erstellen Bedarfsanalysen, übernehmen Überprüfungen von Systemen und erstellen entsprechende Protokolle und Dokumentationen. Systemtechniker/innen .
Die Gehäter Systemtechniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden