Die Gehälter in Dreieich
Die Stadt Dreieich liegt im Bundesland Hessen. Sie gehört sowohl dem Landkreis Offenbach als auch dem Regierungsbezirk Darmstadt an. In Dreieich gibt es diverse Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen, Förderschulen, eine Volkshochschule und eine Musikschule. Vor allem die zahlreichen hier ansässigen IT-Unternehmen sorgen für eine gute wirtschaftliche Lage der Stadt. In der Vergangenheit wurden hier allerdings überwiegend Textilien produziert. Der städtische Weihnachtsmarkt findet jedes Jahr statt und ist bei sehr vielen Menschen aus der Stadt und auch aus der Umgebung sehr beliebt. Dreieich hat einige schöne Bauwerke zu bieten, die unbedingt besichtigt werden sollten. In Dreieich herrscht vorrangig der Busverkehr.
Das Durchschnittsgehalt für Systemtechniker in Dreieich beträgt 3.618,75 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.500,00 | € 3.737,50 | € 3.618,75 |
Netto | € 2.157,19 | € 2.437,70 | € 2.297,45 |
Für den Beruf der/des Systemtechnikers/in ist meist eine elektronische oder elektrotechnische Weiterbildung vorausgesetzt, von Vorteil ist es, wenn diese Weiterbildung spezialisiert auf Information oder Telekommunikation basiert. Der/die Systemtechniker/in verfügt über fundierte Fachkenntnisse hinsichtlich der Technologien im Informations- und Telekommunikationsbereich und kann diese bei seinen unterschiedlichen Aufgaben einsetzen.
Zu den Hauptaufgaben des/der Systemtechnikers/in gehören unter anderem die Planung von EDV-Systemen, Internetanwendungen, Telefonsystem, Mobilfunksysteme und Anwendungen im Multimediabereich. Neben der Planung gehört auch die jeweilige Installation, Vernetzung und Konfiguration der Systeme in das Tätigkeitsfeld der Systemtechniker/innen. Sie beraten die Kunden und erstellen Bedarfsanalysen, übernehmen Überprüfungen von Systemen und erstellen entsprechende Protokolle und Dokumentationen. Systemtechniker/innen .
Die Gehäter Systemtechniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden